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Update Sammelklage gegen Vodafone: Neuestes EuGH-Urteil erhöht die Erfolgsaussichten

Netzwerkkabel wird in einen Router gesteckt
Netzwerkkabel wird in einen Router gesteckt
Die Verbraucherzentrale sieht in einem aktuellen Urteil des EuGH Rückenwind für die Sammelklage gegen Vodafone. Kunden können hoffen wegen ungerechtfertigter Preiserhöhung Geld erstattet zu bekommen. Man kann sich auch weiterhin kostenlos in das Klageregister des Bundesamtes für Justiz (BfJ) eintragen.

Ende 2023 hat Vodafoner Briefe mit einer einseitigen Preiserhöhung an viele seiner Kunden verschickt. Viele laufenden Festnetz-Internet-Verträge wurden unter der Begründung steigender Energiepreise ab da an einseitig um 5 Euro monatliche Zusatzkosten erhöht. Denn in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen behält sich Vodafone vor Verträge „nach billigem Ermessen“ zu verändern. Hier noch einmal einer der Briefe, die Vodafone damals versendet hat:

Vodafone-Brief mit der Ankündigung der Preiserhöhung
ⓘ Christian Hintze
Vodafone-Brief mit der Ankündigung der Preiserhöhung

Vor etwa einem Jahr haben wir darüber berichtet (Artikel hier), dass der Bundesverband (VZBV) der Verbraucherzentrale dagegen Klage eingereicht hat. Als betroffener Kunde kann man sich der Sammelklage noch immer anschließen und auf Rückzahlung hoffen, die Klageorganisation sowie alle Prozesskosten werden komplett von der Verbraucherzentrale übernommen. Im Klagecheck kann man überprüfen, ob man teilnahmeberechtigt ist.

Ein gerade erfolgtes Zwischen-Urteil des EuGH gibt Anlass zum Optimismus, was den positiven Ausgang der Sammelklage für die Kunden betrifft. Im Verfahren gegen Vodafone hat der EuGH am 10. September entschieden, dass Telekom-Anbieter kein uneingeschränktes Recht haben, Vertragsbedingungen einseitig zu ändern, die Klause in den Geschäftsbedinungen also unwirksam ist. 

Für die Verbraucherzentrale ist damit klar: Provider dürfen laufende Verträge nicht ohne Weiteres ändern. Damit sieht sie die Erfolgsaussichten der Sammelklage gestärkt. Wer das vollständige Urteil des EuGH nachlesen möchte, kann dies hier tun. Wann eine endgültige Entscheidung in der Sache fällt, ist weiterhin offen. Bis kurz vorher kann man sich noch ins Klageregister eintragen, wann diese Möglichkeit ausläuft, hängt von den weiteren, noch ausstehenden Gerichtsterminen ab und ist derzeit ebenfalls noch offen.

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Autor: Christian Hintze, 23.09.2026 (Update: 23.09.2026)