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EU-Mitgliedstaaten planen „digitale Enteignung“ zugunsten von KI-Unternehmen

Irland führt einen Schlag gegen die DSGVO aus
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Irland führt einen Schlag gegen die DSGVO aus
In einem geleakten Dokument soll Ratspräsidentschaftsinhaber Irland den anderen Mitgliedsstaaten vorschlagen, dass die Profitinteressen von OpenAI, Anthropic, Google, Meta oder SpaceX Vorrang gegenüber dem Grundrecht auf Datenschutz haben sollen. Sie sollen laut Vorschlag in Zukunft uneingeschränkt Daten für ihre Modelle sammeln und verwenden dürfen.

Dass Irland, insbesondere auch deren Datenschutzbehörde, Unternehmensprofite vor Datenschutzbelange von EU-Bürgern stellt, hat sie bereits mehrfach gezeigt (hier, hier oder hier...). Hier prallen starke wirtschaftliche Interessenskonflikte aufeinander, nicht umsonst haben fast alle KI-Konzerne ihren EU-Sitz in Irland.

Im Rahmen des Gesetzesvorhaben „Digitaler Omnibus“, der mehrere bestehende Digitalgesetze vereinfachen und dabei auch die DSGVO anpassen soll, ist ein von Irland verfasster Entwurf zum neuen Artikel 88c geleakt.

Der Artikel wurde von der EU-Kommission vorgeschlagen und soll die Nutzung von personenbezogenen Daten für KI explizit regeln. Irland hält gerade die Präsidentschaft im Rat und hat den Vorschlag dort bereits vorgelegt.

Der geleakte Entwurf sieht vor, dass private, personenbezogene Daten „im Rahmen von KI“ generell für die Konzerne erlaubt sein soll. Deutschland und andere EU-Mitgliedsstaaten sollen dem Vorschlag sehr positiv gegenüber stehen.

Faktisch werden dadurch die Interessen der KI-Unternehmen den Datenschutzinteressen der EU-Bürger vorgezogen. Das soll auch Personen betreffen, die nie direkt Kunden der KI-Unternehmen waren, grundsätzlich soll alles verwendet werden dürfen, an das ein Unternehmen faktisch heran kommt.

Das Abfragen einer Einwilligung soll entfallen, Bürger können sich gegen die Verwendung ihrer Daten also nicht mehr wehren. Die Datenschutzorganisation noyb sieht darin quasi eine „digitale Enteignung“ der Bürger hinsichtlich ihres Grundrechts auf Bestimmung über ihre eigenen Daten.

Als wäre das noch nicht genug, sollen die EU-Staaten außerdem noch vorschlagen die Definition von "personenbezogenen Daten" massiv einzuschränken. Online-Tracking über Pseudonyme könnte dann zum Beispiel nicht mehr als Online-Tracking gewertet werden.

Die Vorschläge würden die DSGVO massiv entkräften, ob diese dann überhaupt noch anwendbar ist, ist unklar. Dass Irland als Hauptstandort der Big-Tech-Konzerne darauf pocht war erwartbar, dass sich aber besonders Deutschland als großer Befürworter des Vorschlags hervorhebt, überrascht dann doch.

Die EU würde sich mit dem Entwurf ins eigene Fleisch schneiden, denn die Änderungen würden vor allem den amerikanischen Big-Tech-Konzernen nützen. Noyb wirft insbesondere den unionsgeführten Ministerien (CDU/CSU) vor sich „völlig ziellos als Datenschutz-Holzhacker“ profilieren zu wollen, „ohne Strategie oder Bewusstsein dafür, was das für die Leute und die Gesellschaft bedeutet“.

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Autor: Christian Hintze, 22.09.2026 (Update: 22.09.2026)