Speziell geht es um die Datenschutzbehörden von Nordrhein-Westfalen (NRW) und Hessen. Noyb hatte bereits im August 2021 bei den beiden Behörden Beschwerden gegen mehrere Nachrichtenseiten eingereicht, da diese das von noyb als „Pay or Okay“ betitelte Einwilligungstool für Tracking und personalisierte Werbung verwenden.
Bei dem Einwilligungstool werden Nutzer zu einer Einwilligung für personalisierte Werbung gedrängt, da sie ansonsten Nutzungsgebühren zahlen sollen. Für noyb sind diese Systeme nicht mit einer in der DSGVO festgeschriebenen freiwilligen Einwilligung vereinbar und somit rechtswidrig.
Aber auch fast vier Jahre nach Einreichen der Beschwerde haben beide Behörden noch keine Entscheidung in der Sache getroffen. Das bedeutet, dass die potentiell rechtswidrige Praktik seit fast vier Jahren weiter angewendet wird und den betreffenden Unternehmen potentiell unrechtmäßig Nutzerdaten zuspielt, die diesen auch finanziell zugute kommen.
Das Vorgehen der Datenschutzbehörde in NRW ist dabei besonders kurios, glaubt man den Darstellungen von noyb. Im August hatte man die Beschwerde gegen t-online eingereicht und im gleichen Monat auch eine Empfangsbestätigung erhalten. Trotz der Empfangsbestätigung wurde noyb mehr als ein Jahr später von der Behörde kontaktiert. Sie hatte über die Beschwerde auf der noyb-Webseite gelesen, diese aber angeblich niemals erhalten. Noyb schickte der Behörde die Empfangsbestätigung vom Vorjahr. Danach ist trotz Nachfragen und Drängens auf eine Entscheidung seitens noyb wieder jahrelang nicht geschehen. Im Mai 2025 verkündete die Behörde nun, dass sie noch keine Entscheidung treffen könne.
Ähnlich passiv und zahnlos agierte die Behörde in Hessen. Für noyb agieren die Behörden zunehmend als „Business Enabler“ anstelle von Wächtern. Laut eigener Analyse von EDSA-Statistiken zwischen 2018 und 2023 führten angeblich nur 1,26 Prozent der eingegangenen Beschwerden zu einer Strafe seitens der deutschen Behörden, ein lächerlich geringer Anteil, der die Aufgabentreue der Behörden und die Verwendung derer Gelder stark in Frage stellt.
Wegen der jahrelangen Unfähigkeit der Behörden in den spezifischen Fällen eine Entscheidung zu treffen, hat noyb die Behörden in NRW und Hessen nun verklagt. Dazu hat noyb bei den Verwaltungsgerichten Wiesbaden und Düsseldorf Klage eingereicht.
Quelle(n)
Bild KI-generiert















