Eine Beschwerde der Datenschutzorganisation noyb („none of your business“) geht auf das Jahr 20222, also vor drei Jahren zurück. Die Mühlen mahlen langsam in den öffentlichen Behörden, zudem ist besonders Google in der Vergangenheit dadurch aufgefallen Entscheidungen in Prozessen immer wieder hinauszuzögern (siehe unseren Artikel dazu).
Jetzt aber hat die französische Datenschutzbehörde CNIL entschieden und Google mit einer Geldstrafe von 325 Millionen Euro belegt. Aber worum geht es eigentlich? Nutzer von Google Gmail haben in ihre Posteingängen immer wieder Werbemails von Google geschickt bekommen ohne jemals zu einer Einwilligung befragt worden zu sein.
Laut DSGVO fallen kommerzielle Werbemails aber unter sogenanntes Direktmarketing und bedürfen einer Einwilligung der Nutzer. In einer früheren Entscheidung ist dieser Umstand vom Europäischen Gerichtshof bestätigt worden. Google hat es aber versäumt sich die Einwilligung seiner Nutzer zu den Werbemails zu holen.
Zusätzlich wurde auch noch festgestellt, dass Google es seinen Nutzern bis Oktober 2023 sehr schwierig machte, eine Cookie-Zustimmung zu verweigern. Beide Vergehen sanktionierte die CNIL nun mit einer Geldstrafe von 325 Millionen Euro plus der Auflage für Google innerhalb von 6 Monaten die Werbemails ohne Zustimmung einzustellen und den Nutzern beim Erstellen eines Gmail-Kontos eine gültige Zustimmungs-Abfrage für Werbe-Cookies zu präsentieren. Laufen die 6 Monate ab und das Unternehmen hat bis dahin die Auflagen nicht erfüllt, so muss es für jeden weiteren Tag 100.000 Euro zahlen.


















