Ein Paukenschlag aus Berlin: Das Landgericht Berlin II hat Google zur Zahlung von rund 465 Millionen Euro Schadensersatz an das Preisvergleichsportal Idealo verurteilt. Die Axel-Springer-Tochter (Az. 16 O 195/19 Kart (2)) hatte geklagt, weil Google seine marktbeherrschende Stellung als Suchmaschine missbraucht habe. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Suchmaschinen-Gigant seinen eigenen Preisvergleichsdienst (Google Shopping) systematisch bevorzugt und Idealo dadurch geschädigt habe. In einem Parallelverfahren (Az. 16 O 275/24) verurteilte das LG Berlin II Google zur Zahlung von weiteren 107 Millionen Euro an die Producto GmbH (Testberichte.de). Die Forderung von Idealo auf Einsicht in die Geschäftsunterlagen von Google wies das Gericht jedoch zurück.
Die Berliner Urteile sind ein teures Nachbeben des EU-Kommissions-Beschlusses von 2017. Damals hatten die EU-Wettbewerbshüter Google bereits wegen exakt dieses Missbrauchs der Marktmacht zu einer Strafe von 2,42 Milliarden Euro verdonnert. Die Richter in Berlin machten klar, dass sie an diese EU-Entscheidung gebunden seien. Das Urteil ist ein Novum: Erstmals hafte ein Big-Tech-Unternehmen vor einem deutschen Zivilgericht für die Folgen eines Wettbewerbsverstoßes in dieser Größenordnung.
Es zeigt, dass neben den EU-Behörden nun auch private Unternehmen erfolgreich Schadensersatz einklagen können. Die zugesprochenen Summen liegen allerdings weit unter den Forderungen von Idealo (3,3 Mrd. €). Daher kündigten beide Seiten umgehend Rechtsmittel an. Ein Google-Sprecher erklärte, man werde in Berufung gehen, da die Ansprüche "nicht stichhaltig" seien. Auch Idealo kündigte Berufung an. Der Prozess wird sich also vor dem Kammergericht Berlin noch Jahre hinziehen.












