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1 Millionen Euro: Erste Strafe wegen Verwendung von Google Analytics verhängt

1 Millionen Euro: Erste Strafe wegen Verwendung von Google Analytics verhängt
1 Millionen Euro: Erste Strafe wegen Verwendung von Google Analytics verhängt
Der Telekommunikationsanbieter Tele2 muss rund eine Millionen Euro Strafe wegen der Verwendung von Google Analytics zahlen. Drei weitere Unternehmen wurden von der schwedischen Datenschutzbehörde zu Strafzahlungen verdonnert. Problem ist der Datenfluss von der EU in die USA.

Laut einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sind die meisten Datenübertragungen zwischen der EU und den USA illegal. Das folgerte der EuGH angesichts der umfangreichen Überwachungsmöglichkeiten der US-Regierung. Demnach seien die Daten europäischer Bürger in den USA nicht vor der Einsicht von Regierungsbehörden und anderer Dritter sicher.

Trotz dieser Entscheidung verwenden zahlreiche Webseiten noch immer Dienste von amerikanischen Unternehmen wie Google, Meta, Microsoft, Amazon und mehr. Dabei übertragen Tools dieser Unternehmen, wie eben auch Google Analytics, Daten in die USA und sind somit theoretisch nicht mehr zulässig. Das wird bislang jedoch weitestgehend ignoriert, auch weil bis vor Kurzem noch keine Strafen verhängt wurden.

Das hat sich nun geändert. Die Datenschutzorganisation noyb hatte insgesamt 101 Beschwerden wegen unrechtmäßiger Datenübermittlung in die USA eingereicht. Die schwedische Datenschutzbehörde (IMY) hat nun gegen vier Unternehmen Urteile gefällt, zwei davon müssen eine eine Geldstrafe wegen der Verwendung von Google Analytics zahlen. Zudem wurde ein Stopp der Verwendung des Analysetools angeordnet.

Zahlen müssen Tele2 (Telekommunikationsunternehmen, 1 Millionen Euro) sowie CDON (schwedischer Online-Händler, 300.000 Euro), Coop und Dagens Industri kamen ohne Strafzahlung davon. Auch die „ergänzenden Maßnahmen“ auf die sich Google oftmals bezieht und betont, dass diese die Gefahren des US-Rechts ausgleichen sollen, wurden vom Gericht wiederholt zurückgewiesen und als unzureichend deklariert.

Ein Sprecher von noyb zeigte sich ob des Urteils zufrieden und sagte, dass Unternehmen nur so dazu bewegt werden können, sich an die Datenschutzgesetze zu halten. Angesichts des noch immer weit verbreiteten Tools Google Analytics, sicher ein valider Punkt. Es wird Zeit, dass sich Unternehmen nach datenschutzfreundlicheren Alternativen umsehen.

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Autor: Christian Hintze,  4.07.2023 (Update:  4.07.2023)