Vorneweg: Die von der 8K Association erlassenen Spezifikationen müssen von Herstellern freilich nur dann befolgt werden, wenn diese eigene Produkte mit dem entsprechenden Logo schmücken sollen.
Die Spezifikationen legen fest, dass ein TV-Gerät mit 7.680 x 4.320 Pixeln auflösen und Bildwiederholungsraten von 24, 30 und 60 Bildern in der Sekunde unterstützen muss. Weiterhin muss die Spitzenhelligkeit 600 cd/m² übersteigen und ein HDMI 2.1-Anschluss vorhanden sein.
Weitere Bedingungen sind auch in Bezug auf den darzustellenden Farbraum und etwa den Weißabgleich definiert. In der 8K Association sind unter anderem Samsung und Panasonic organisiert, weshalb von einer vergleichsweise großen Verbreitung der 8K-Spezifikationen bei neueren TV-Geräten auszugehen ist.
Silvio Werner - Senior Tech Writer - 10130 Artikel auf Notebookcheck veröffentlicht seit 2017
Ich bin seit über zehn Jahren journalistisch aktiv, den Großteil davon im Bereich Technologie. Dabei war ich unter anderem für Tom's Hardware und ComputerBase tätig und bin es seit 2017 auch für Notebookcheck. Mein aktueller Fokus liegt insbesondere auf Mini-PCs und auf Einplatinenrechnern wie dem Raspberry Pi – also kompakten Systemen mit vielen Möglichkeiten. Dazu kommt ein Faible für alle Arten von Wearables und insbesondere für Smartwatches. Hauptberuflich bin ich als Laboringenieur unterwegs, weshalb mir weder naturwissenschaftliche Zusammenhänge noch die Interpretation komplexer Messungen fern liegen.