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Abomodell-Cookies-Banner auf dem Prüfstand: Metas fragwürdiger Umgang mit der freien Einwilligung

Abomodell-Cookies-Banner auf dem Prüfstand: Metas fragwürdiger Umgang mit der freien Einwilligung
Abomodell-Cookies-Banner auf dem Prüfstand: Metas fragwürdiger Umgang mit der freien Einwilligung
Noyb legt erneute Beschwerde gegen Meta ein. Nur einen Klick bedarf es dem Tracking zuzustimmen. Das Tracking abzulehnen, zieht einen komplizierten Prozess samt Accounterstellung, Abonnement und hohe Kosten nach sich. Genug Argumente für ein Verbot?

Die Datenschutzorganisation noyb hat erneut eine Datenschutzbeschwerde gegen Meta eingereicht, allerdings steht der Facebook-Konzern nur stellvertretend für das mittlerweile überall angewendeten Procedere der Consent-Cookie-Banners, die Nutzer vor die Wahl des Trackings oder Abos stellen.

Den Datenschützern ist das „Pay or Okay“-System ein Dorn im Auge. Sie argumentieren, dass es nur einen einzigen Klick braucht, um sämtliche Werbe- und Trackingmaßnahmen zu akzeptieren, dass die Ablehnung des Trackings jedoch deutlich komplizierter ist.

Denn möchte man nicht getrackt werden, so muss man zunächst ein Abonnement abschließen, dafür natürlich einen Account erstellen, den Anmelde- und Aboprozess durchlaufen und eben die Abogebühren bezahlen. Im Falle des beschuldigten Meta-Konzerns sind dies happige 251,88 Euro pro Jahr. So viel kostet es, bei Meta, vermutlich nicht einmal allen, Trackingmaßnahmen zu entgehen.

Die Konstellation ist nicht ganz einfach, denn auch die Gegenseite hat Argumente. Magazine im Web erzeugen Inhalte und deren Verfasser und Webseitenbetreiber möchten natürlich entlohnt werden. Dass man diese Inhalte hinter einer Paywall verschließt, ist zunächst auch nachvollziehbar.

Problematisch, da bei aktueller Rechtslage im Graubereich, wird es erst, wenn die Paywall mit einer kostenlosen Version inklusive Tracking konkurriert. Denn das dann zum Tracking als Alternative angebotene Abomodell kann als „Bezahlung für den Datenschutz“ interpretiert werden, was verboten wäre.

Im speziellen Fall von Meta kommt der Fakt hinzu, dass es nach einer Zustimmung keine Möglichkeit mehr gibt diese nachträglich zu revidieren, also sich noch umzuentscheiden, was nach DSGVO rechtswidrig ist. Hier könnte man wiederum erst durch Aboabschluss (also doch wieder 251,88 Euro pro Jahr) einen Widerruf erwirken.

Die Entscheidung über den Fall Meta wird daher sicher auch für viele andere Unternehmen von besonderem Interesse sein.

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Autor: Christian Hintze, 15.01.2024 (Update: 16.01.2024)