EU Copyright: Google zeigt Zukunft ohne Headlines, Textvorschauen oder Bilder
Vor allem geht es hier um die Artikel 11 und 13 des neuen Gesetzes. Artikel 11 verpflichtet Suchmaschinen und News-Plattformen, wie zum Beispiel die Google Suche und Google News, Lizenzgebühren an die entsprechenden Medien zu bezahlen, sobald Vorschauen auf den Inhalt dargestellt werden. Diese Regelung soll Verlagen die Umstellung auf die digitale Veröffentlichung erleichtern, indem sie eine zusätzliche Einnahmequelle erhalten.
Das Problem (neben den Kosten, die der Konzern natürlich vermeiden möchte): Es ist praktisch unmöglich, mit allen News-Seiten entsprechende Verträge zu schließen. So wäre Google gezwungen, eine Auswahl zu treffen. Gerade neuere Webseiten, die auf den Traffic durch Suchmaschinen angewiesen sind, dürften dabei als Verlierer hervorgehen.
In einer leicht passiv aggressiven Reaktion zeigt Google bereits, wie eine Suche nach News in Europa in Zukunft aussehen könnte: Ohne die Möglichkeit, Inhalte von den indexierten Seiten darzustellen, würden Nutzer mit leeren Suchresultaten ohne Bilder oder Zusammenfassungen des Inhalts, teils sogar ohne Headlines, konfrontiert werden.
Artikel 13 würde Plattformen wie Google, Facebook, YouTube, Twitter und co. vorschreiben, alle durch Nutzer hochgeladenen Inhalte vor der Veröffentlichung auf Copyright-Verletzung zu prüfen. Das ist nicht nur schwierig umzusetzen, sondern könnte die Betreiber auch zur Zensur von Inhalten zwingen, bei denen die Copyright-Situation nicht ganz klar ist.
Das bedeutet nicht, dass die neuen Copyright-Regelungen grundsätzlich schlecht sind. Ein Modell, durch welches Medien einen Anteil des Umsatzes von Google und co. erhalten, wenn der entsprechende Content dargestellt wird, könnte auch durchaus Sinn machen. Aber wie Googles übertriebene Darstellung gut zeigt, ist die aktuelle Formulierung des neuen EU Copyright noch nicht ganz ausgefeilt.