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EU-Roaming: Verbraucherzentrale klagt wegen Irreführung gegen O2

EU-Roaming: Verbraucherzentrale klagt wegen Irreführung gegen O2
EU-Roaming: Verbraucherzentrale klagt wegen Irreführung gegen O2
Die Verbraucherzentrale kündigt eine Klage gegen O2 wegen der EU-Roaming-Praxis von Telefónica Deutschland an. EU-Roaming erst nach aktiver Umstellung per SMS durch den Kunden - das gehe gar nicht!

Einige O2-Mobilfunkkunden von Telefónica Deutschland erhalten das inzwischen "freie" EU-Roaming mit Wegfall der Roaming-Gebühren nicht automatisch, sondern können laut Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. erst dann vom Wegfall profitieren, wenn sie dem Anbieter eine SMS für den Wechsel senden würden. Das will der VZBV nun gerichtlich untersagen lassen, nachdem zuvor eine Abmahnung erfolglos blieb.

Kunden ohne regulierten EU-Roaming-Tarif müssen aktiven Wechsel durchführen

Nach Ansicht der Verbraucherzentrale verstößt ein Wechsel in die neuen EU-Roaming-Regelungen per SMS gegen das Irreführungsverbot des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), da Verbraucher annehmen müssten, dass die neue Roaming-Regelung nur dann für sie gelte, wenn sie zuvor eine entsprechende SMS an ihren Anbieter O2 geschrieben hätten. Dies stehe nach Ansicht des VZBV allerdings nicht mit der EU-Verordnung in Einklang.

Dazu Heiko Dünkel, Rechtsreferent beim VZBV:

"EU-Roaming gilt aus Sicht des vzbv automatisch und nicht erst, wenn Verbraucher ihren Telefonanbieter darum bitten. Wir sehen uns darin durch öffentliche Erklärungen der Europäischen Kommission bestätigt. Nach einer erfolglosen Abmahnung wird der vzbv deshalb nun gerichtliche Schritte gegen O2 einleiten."

Dazu das Statement von Telefónica Germany:

"O2 hat alle Prepaid-Kunden und Vertragskunden, die bereits bisher den EU-regulierten Tarif genutzt haben, automatisch auf die seit 15. Juni 2017 geltenden Konditionen des regulierten EU-Tarifs umgestellt. Kunden, die bislang individuelle Roaming-Lösungen und nicht den EU-regulierten Tarif genutzt haben, sollen dagegen selbst entscheiden können, ob ein Wechsel für sie vorteilhaft ist. Denn: Ein Wechsel ist nicht für jeden Kunden von Vorteil. Wer beispielsweise eine EU-Flat (1GB) kostenfrei in seinem Tarif inkludiert hat, dem stehen in der EU und in einigen Nicht-EU-Ländern (Schweiz!) die vollen 1GB zur Verfügung – auch dann, wenn der Kunde erst spät im Monat innerhalb der EU verreist. Bei Wahl des Roam-like-at-home-Prinzips kann dagegen das Inlandsvolumen zu diesem Zeitpunkt bereits fast aufgebraucht sein. Selbstverständlich aber hat jeder Kunde die Möglichkeit, jederzeit in den regulierten EU-Tarif zu wechseln – kostenfrei und von einem Werktag auf den anderen. Dies hat o2 immer offen und gut sichtbar kommuniziert. Diese Auffassung haben wir gegenüber der Verbraucherzentrale Bundesverband ausführlich dargelegt  und dies entspricht auch den regulatorischen Vorgaben in Deutschland."

[Nachtrag 15.03 Uhr] Statement von Telefónica Germany nachgetragen

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> Notebook Test, Laptop Test und News > News > Newsarchiv > News 2017-08 > EU-Roaming: Verbraucherzentrale klagt wegen Irreführung gegen O2
Autor: Ronald Matta,  7.08.2017 (Update:  7.08.2017)