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Gericht: Stream On der Telekom ist illegal

Quelle: Telekom
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Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden: Die Stream On-Funktion der Telekom ist ein Verstoß gegen die Netzneutralität und somit illegal.

Mit Stream On hat die Telekom ein Feature für seine Kunden angeboten, welches es ermöglicht, bestimmte Apps und Services zu nutzen, ohne dass hierbei das Datenvolumen belastet wird. So konnte man beispielsweise unbegrenzt Videos von Netflix und Youtube streamen, ohne dass hierbei zusätzliche Kosten angefallen wären.

Jetzt hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden, dass diese Handhabung des Datenvolumen im Sinne der Netzneutralität illegal ist. Damit hat das Verwaltungsgericht einen Bescheid der Bundesnetzagentur bestätigt, den die Telekom vor dem Gericht angefochten hat.

In der Begründung für das Urteil schreibt das Gericht, dass der Konzern und seine Angebote sämtliche Internetdaten gleich behandeln müsse. Unerheblich sei hierbei, dass der Nutzer ja mit Abschluss des Vertrages dieser ungleichen Behandlung der Daten zugestimmt haben soll. Hierbei hat die Telekom noch die Möglichkeit gegen dieses Urteil vor dem Oberverwaltungsgericht NrW in Münster Beschwerde ein zu legen. Einer Stellungnahme der Telekom zufolge, plant der Anbieter diese Möglichkeit auch zu nutzen. Allerdings hat diese Beschwerde keine aufschiebende Wirkung. Das heißt, dass dieses Urteil erst mal rechtskräftig ist. Die Durchsetzung des Urteils bzw. wie schnell die Telekom dieses umsetzen muss, liegt allerdings im Ermessen der Bundesnetzagentur.

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Autor: Cornelius Wolff, 21.11.2018 (Update: 21.11.2018)