Magnetbahn-Förderung: Bundesregierung plant, wichtiges Gesetz ab 2027 zu entwickeln

Anfang September 2026 hat der ehemalige deutsche Verkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) auf abgeordnetenwatch.de eine hohe Anzahl von Fragen beantwortet, die seit einiger Zeit offen geblieben sind. Darunter auch eine, die zum Thema Magnetschwebebahnen gestellt wurden.
Schon im Oktober 2025 wurde von einem Mitglied der Gesellschaft zur Förderung der Magnetschwebetechnologie (e.V.) die Frage gestellt, wann innovative Verkehrssysteme in das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (kurz GVFG). Dies ist notwendig, damit auch alternative Verkehrssysteme, wie Magnetschwebebahnen, gleichberechtigt förderfähig werden. Bisher fehlte dies noch und die Koalition aus CDU/CSU und SPD hat sich die Integration fest vorgenommen. Vor allem CSU und CDU arbeiten schon lange an einer Umsetzung der Magnetbahn. Vor allem ging es dabei um das Transport System Bögl, einer Nahverkehrsmagnetbahn.
Anfang 2020 wurde für die Bundesregierung das Projekt so konkret, dass der damalige Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) zusammen mit dem Münchner Flughafenchef Jost Lammers den Flughafen als erstes Testgebiet für die neue Technik deklarierte. Die damaligen Kosten: 30 bis 50 Millionen Euro pro vernünftig ausgestattetem Kilometer. Berlin wollte später eine 5 bis 7 km lange TSB-Magnetbahn im ÖPNV für maximal 85 Millionen Euro bauen, die allerdings kaum Fahrgäste befördert hätte.
Was in den letzten Jahren jedoch in Deutschland fehlte, war eine klare Finanzierungsregelung, damit der Bund sich – wie bei Schienenprojekten – beteiligt.
Laut Patrick Schnieder soll das Projekt im nächsten Jahr angegangen werden. Als ehemaliger Verkehrsminister dürfte er entsprechende Einblicke haben. Erste Voraussetzungen sollen auch schon geschaffen worden sein: "bereits während meiner Amtszeit hat das Bundesverkehrsministerium die Öffnung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes für innovative Verkehrssysteme wie Magnetschwebebahnen auf den Weg gebracht", so Schnieder in seiner Antwort. Weiter heißt es: "Nach der öffentlich mitgeteilten Planung des Ministeriums soll 2027 ein umfassendes Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des GVFG eingeleitet werden". Daraus lässt sich laut Schnieder aber kein Inkrafttreten ableiten. Tatsächlich kann so ein Fahren einige Zeit beanspruchen. Die Verfahrensschritte erklärt der Bundestag auf seiner Webseite zur Gesetzgebung.
Zudem müssten dann noch entsprechende förderfähige Projekte auf den Weg gebracht werden. Hier gelten die Voraussetzungen, die in GFVG §3 genannt werden. Üblicherweise kommt hier auch das Instrument des Nutzen-Kosten-Indikators zum Einsatz, mit entsprechenden Untersuchungen. Es gilt zudem auch Sparsamkeit. Es sind aber auch Gewichtungen möglich, etwa für die Daseinsfürsorge oder den Klimaschutz. Das GFVG lässt übrigens Bahnen besonderer Bauart durchaus zu. Normalerweise würde man Magnetbahnen dazuzählen, doch beim GFVG gilt das nicht. Deswegen ist eine Gesetzesänderung notwendig.
Sollte dies gelingen, kann der Bund sich deutlich an Magnetbahnprojekten beteiligen. Bis zu 90 Prozent wären dann möglich, wie Bahnblogstelle etwa Anfang 2026 berichtete. Konkrete Projekte gibt es aber kaum. Recht weit ist beispielsweise die TSB-Planung im Nagoldtal. Projekte in München und Nürnberg sind bereits aufgegeben worden. Letzteres fiel durch interessante Design-Fehler und massive Sparmaßnahmen auf.
Die Chancen stehen weiter besser, dass das erste TSB-Projekt in China umgesetzt wird, auch wenn in letzter Zeit dazu nichts mehr zu hören war. Allerdings findet bald die Innotrans in Berlin statt und Mitte Oktober findet in Qingdao, China die Maglev 2026 statt.






