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Misst Apple beim Tracking mit zweierlei Maß?

Misst Apple beim Tracking mit zweierlei Maß? [Bild von Pexels auf Pixabay]
Misst Apple beim Tracking mit zweierlei Maß? [Bild von Pexels auf Pixabay]
Apple erlaubt das app-übergreifende Tracking von Nutzern mit der neuen iOS-Version eigentlich nur noch mit Zustimmung der Nutzer. Für eigene personalisierte Werbung macht das Unternehmen aber unter Umständen eine Ausnahme. Eine Beschwerde von France Digitale dagegen könnte die Veröffentlichung von iOS 14.5 verzögern.

Die iOS 14.5 Betaversion ist schon seit einigen Wochen verfügbar. Für den Nutzer stehen viele interessante Features zur Verfügung. So ist endlich auch die Kontrolle von Werbe-Tracking möglich. Drittunternehmen kann damit das Verwenden von Nutzungsdaten für Werbezwecke untersagt werden. Während das app-übergreifende Tracking aber in jeder App bestätigt werden muss, ist die personalisierte Werbung von Apple standardmäßig eingeschaltet und muss vom Nutzer deaktiviert werden.

Das Werbetool von Apple, mit dem Werbung in einigen der eigenen Apps geschaltet wird, hält sich damit nicht an die neuen Vorgaben, die seitens Apple gegenüber Drittanbietern angelegt werden, glaubt man den Vorwürfen, die France Digitale erhebt. Nach der Lobbygruppe, die Start-ups und Risikokapitalfirmen vertritt, behalte sich Apple das Recht vor, willkürlich zu entscheiden, wer ein "Partner" und wer ein "Dritter" ist. Das Apple-Tracking unterscheide sich zwar von dem Tracking von Wettbewerbern wie Facebook, aber das Unternehmen behalte sich damit einen Vorsprung gegenüber anderen Werbeanbietern, den es den Nutzern verschweigen würde.

Apple gibt, an dass sie Nutzer nicht Tracken würden, sondern in ähnliche Kategorien einteilen, um personalisierte Werbung zu schalten. Diese setzen sich zusammen aus Merkmalen wie: heruntergeladene Apps, Alter, Land oder Wohnort und Geschlecht. Je nachdem, wie viele Merkmale Apple ansetzt, kann dies aber auch die Nutzerkategorien sehr feingliedrig gestalten. Zumindest im Sinne des europäischen Datenschutzrechtes könnte das als Tracking gewertet werden. Datenschützer weisen immer wieder darauf hin, dass ein anonymisierter Datensatz trotzdem Rückschlüsse auf einzelne Personen ermögliche.

France Digitale hat zumindest bei der französischen Aufsichtsbehörde eine Wettbewerbsbeschwerde eingereicht. Sollte diese erfolgreich sein, könnte das den geplanten Start von iOS 14.5 verzögern, da Apple dann Anpassungen vornehmen müsste. Auch bei der CMA in Großbritannien überprüft man derzeit, ob sich das Unternehmen mit den neuen Werberichtlinien einen Vorteil in Sachen Werbung verschafft und seine marktbeherrschende Stellung ausnutzt.

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Autor: Marc Herter, 10.03.2021 (Update: 26.03.2021)