Neue E-Auto-Förderung im kompakten Überblick: Wer sie bekommt und was man braucht

Das neue Förderprogramm für Elektroautos in Deutschland steht kurz vor dem Start. Nachdem die Bundesregierung die Eckpunkte bereits im Januar vorgestellt hatte, wurden die wichtigsten Fragen zur Antragstellung nun vom Bundesumweltministerium konkretisiert. Demnach soll das Online-Portal für die Förderung voraussichtlich im Mai 2026 öffnen. Förderfähig sind Neuzulassungen ab dem 1. Januar 2026. Das heißt, Anträge können auch rückwirkend gestellt werden. Dabei sind auch geleaste Fahrzeuge förderfähig, insofern es sich um Neuwagen handelt und sie mindestens 3 Jahre lang genutzt werden sollen.
Gefördert werden nicht nur reine batterieelektrische Pkw, sondern auch brennstoffzellenelektrische Fahrzeuge, bestimmte Plug-in-Hybride sowie Elektroautos mit Range-Extender. Voraussetzung ist, dass es sich um erstmals in Deutschland zugelassene Neufahrzeuge der Klasse M1 handelt. Tageszulassungen, Vorzulassungen auf Händler sowie Gebrauchtwagen sind von der Förderung ausgeschlossen. Antragsteller und Halter müssen identisch sein. Wer das Fahrzeug vorher verkauft oder im Ausland anmeldet, muss die Förderung zurückzahlen.
Bis zu 6.000 Euro für Haushalte mit einem Einkommen von maximal
Die Förderung ist sozial gestaffelt und beträgt je nach Fahrzeugtyp, Einkommen und Kinderzahl zwischen 1.500 und 6.000 Euro. Für batterieelektrische Fahrzeuge liegt die Basisförderung bei 3.000 Euro, für Plug-in-Hybride und Range-Extender bei 1.500 Euro. Hinzu kommen Zuschläge für Haushalte mit geringerem Einkommen und Kindern. Insgesamt stehen laut Ministerium drei Milliarden Euro zur Verfügung, was für geschätzt 800.000 geförderte Fahrzeuge von 2026 bis 2029 reichen soll. Im Folgenden ein Überblick über die Staffelung:

Am meisten Geld (6.000 Euro) gibt es demnach für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen von weniger als 45.000 Euro, in denen mindestens zwei Kinder leben. Am kleinsten fällt die Förderung für Käufer von Plug-in-Hybriden aus, die mehr als 60.000 Euro im Jahr verdienen und keine Kinder haben. In diesem Fall gibt es nur 1.500 Euro Zuschuss vom Staat.
Diese Unterlagen sind für die Antragstellung erforderlich
Wichtig für Interessenten ist vor allem die technische Vorbereitung. Für den Zugang zum Portal wird eine BundID benötigt. Zusätzlich sollten Antragsteller bereits jetzt sicherstellen, dass ein ELSTER-Zertifikat oder ein aktivierter Online-Personalausweis mit eID-Funktion vorhanden ist. Außerdem verlangt das Verfahren die letzten beiden Einkommensteuerbescheide des Antragstellers und – falls vorhanden – des im Haushalt lebenden Partners. Relevant ist der Durchschnitt des zu versteuernden Einkommens aus diesen Bescheiden. Wer Kinder für die Förderhöhe anrechnen lassen will, muss zusätzlich einen Kindergeldnachweis hochladen.









