Ein britischer Händler für seltene Videospiele wurde Opfer einer unerwarteten Polizeirazzia. Laut Time Extension hatte der Mann Nintendo-Dev-Kits und Spiele erworben, die aus der Auflösung eines Sega-Büros stammten. Er behauptet nun, Sega habe Londoner Beamte rechtswidrig eingesetzt, um das Eigentum zurückzuholen.
Die Sammlung umfasst Prototypen von Sega-Titeln für Nintendo-Konsolen wie den DS, 2DS, 3DS und den Game Boy Advance. Zu den Spielen gehören auch Dev-Kits für mehrere dieser Systeme. Der Händler, der anonym bleiben möchte, kaufte die Sammlung von einem Umzugsarbeiter für etwa 10.000 Pfund (rund 11.543 Euro).
Nach seiner Festnahme wegen des Vorwurfs der Geldwäsche wurde der Sammler wieder freigelassen. Die Beamten konnten nicht klären, ob Sega die Sammlung versehentlich weggeworfen oder als gestohlen gemeldet hatte. Der Händler empfand es als verdächtig, dass aus seiner Wohnung nur einige Gegenstände, darunter die Entwickler-Tools, fehlten.
Zudem fand er Unregelmäßigkeiten beim Durchsuchungsbefehl, in dem „Vertreter von SEGA” als Beteiligte aufgeführt waren. Die Beweise lassen ihn vermuten, dass die Beschlagnahmung illegal war. Trotz zahlreicher Versuche, eine Lösung zu finden, hat das Unternehmen offenbar alle Anfragen ignoriert. Er befürchtet, dass Sega die wertvollen Nintendo-Dev-Kits bereits zerstört hat.
Was hinter der Razzia bei Sega UK steckt
Einige Spieler glauben, dass Sega versucht, eigene Fahrlässigkeit zu vertuschen. Normalerweise erwartet Nintendo, dass Unternehmen ihre Dev-Kits nach angemessener Zeit zurückgeben. Bei älteren Konsolen wie dem 3DS ist es jedoch unwahrscheinlich, dass der Spiele-Gigant noch nach den Geräten sucht. Dennoch könnte Sega befürchten, Konsequenzen tragen zu müssen, falls die Ware auf dem freien Markt landet.
Der Händler hofft, dass die Aufmerksamkeit der Medien Sega dazu zwingen wird, sich zu der Razzia zu äußern oder den Verbleib der Materialien preiszugeben. Derzeit sehen Kritiker dies als ein Beispiel dafür, wie ein Konzern mit den Behörden zusammenarbeitet, um Verbraucherrechte mit Füßen zu treten.


















