Amazon Prime Video: Millionen-Schadenersatz-Klage von 220.000 Kunden droht zu scheitern

Die Verbraucherzentrale Sachsen führt das wegweisende Verfahren gegen Amazon und seinen Streamingdienst Prime Video nach dem neuen Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz. Kern des Zivilprozesses ist die Frage, ob der US-Konzern den ursprünglich werbefreien Dienst ohne aktive Zustimmung der Kunden einfach verschlechtern durfte. Wer seit Februar 2024 keine Unterbrechungen will, muss extra zahlen. Die Verbraucherschützer fordern das Geld zurück. Für Betroffene geht es mittlerweile um eine Rückzahlung von aktuell rund 80 Euro.
Bei der mündlichen Verhandlung in München erlitten die Kläger allerdings einen Dämpfer. Das Gericht äußerte erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit und der Begründung der Schadenersatzklage. Die Richter sehen rechtliche Hürden und hinterfragen, ob Amazon in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen überhaupt eine dauerhafte Werbefreiheit fest zugesichert hat. Eine endgültige Entscheidung soll am 17. Juli 2026 verkündet werden. Der Vorsitzende der Verbraucherzentrale kündigte bei einer Niederlage bereits den direkten Gang vor den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe an.
Klageregister schließt am 9. Juni 2026
Wer noch mitmachen möchte, muss sich beeilen. Das offizielle Klageregister schließt am 9. Juni 2026. Bis dahin können sich betroffene Abonnenten kostenlos eintragen. Voraussetzung ist ein bestehendes Prime-Abo vor dem 5. Februar 2024. Zudem müssen Kunden entweder die Zusatzgebühren gezahlt oder die Werbeeinblendungen zähneknirschend akzeptiert haben.
Wer noch mitmachen möchte, muss sich beeilen. Das offizielle Klageregister schließt am 9. Juni 2026. Bis dahin können sich betroffene Abonnenten kostenlos eintragen. Voraussetzung ist ein bestehendes Prime-Abo vor dem 5. Februar 2024. Zudem müssen Kunden entweder die Zusatzgebühren gezahlt oder die Werbeeinblendungen zähneknirschend akzeptiert haben.
Das aktuelle Verfahren läuft unabhängig von einer ersten Unterlassungsklage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen. In diesem parallelen Prozess hatte das Landgericht München I den Zusatzobolus für Werbefreiheit bereits als rechtswidrig eingestuft. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Erst wenn die Rechtskraft steht, müsste Amazon die Gebühr komplett streichen. Amazon selbst weist alle Vorwürfe entschieden zurück und pocht darauf, die Kundschaft vorab vollkommen gesetzeskonform informiert zu haben.
Abseits des Justizstreits versucht der Online-Riese offenbar, aufgebrachte Film- und Serienfans zu besänftigen. Derzeit verschickt Amazon an ausgewählte Kunden Gutscheine im Wert von 5 Euro für Prime Video. Das Guthaben wird anscheinend nach dem Zufallsprinzip verteilt und gilt 30 Tage lang für digitale Leih- oder Kauftitel. Beliebte Prime Channels sind von der Aktion allerdings ausgeschlossen.






