Am 17.12. wurde das Urteil des Landesgerichtes München verkündet, wir haben berichtet. Dieses hatte nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes folgendes geurteilt: Amazon hat seine Kunden getäuscht, als es im Februar 2024 Werbung bei Amazon Prime Video eingeführt und im neuen „Basisabo“ gleichzeitig die Wiedergabequalität verschlechtert hat.
Wer darf Abogebühr von Prime Video zurückfordern?
Jeder, der zum Zeitpunkt dieser fragwürdigen Umstellung Kunde war, kann sich der parallel laufenden Sammelklage der Verbraucherzentrale Sachsen über diese Seite anschließen. Warum die Klage des Bundesverbandes Verbraucherzentrale nicht gleichzeitig als Sammelklage läuft, geht aus den Meldungen nicht hervor. Aber die Verbraucherzentrale Sachsen kämpft darum, dass betroffene Kunden einen Teil der Abogebühren zurück erhalten.
Und durch die jetzige Gerichtsentscheidung gegen Amazon stehen die Chancen recht gut. Wer seit der Umstellung von vor fast zwei Jahren durchgängig Prime-Kunde war, könnte beispielsweise bis kommenden Februar mit über 70 Euro Rückzahlung rechnen. Denn die Verbraucherzentrale streitet um 2,99 Euro pro Monat seit der Einführung. Auch wer zwischendurch gekündigt oder das Zusatz-Abo abgeschlossen hat, hat potentiell Anspruch auf Rückzahlung.
Wie bekomme ich Geld von Amazon Prime zurück?
Dafür kann man sich kostenfrei der Sammelklage anschließen, auf dieser Seite findet man alle nötigen Informationen und den Link zum offiziellen Eintrag ins Sammelklageregister. Die Verbraucherzentrale übernimmt dabei sämtliche Kosten, egal wie die Klage ausgeht. Dann heißt es abwarten und auf einen erfolgreichen Ausgang in der Zukunft hoffen, die potentiellen Rückzahlungen wachsen mit der Zeit weiter an.












