Anfang 2024 hatte Amazon Prime Video umgestellt. Bis zu diesem Zeitpunkt war der Streamingdienst werbefrei. Seit dem 5. Februar 2024 blendet Amazon im regulären Abo Werbung ein. Wer weiterhin ohne Unterbrechungen streamen wollte, sollte zusätzlich 2,99 Euro pro Monat zahlen. Über diese Änderung informierte Amazon seine Kunden bereits am 3. Januar 2024 per E-Mail – mit dem Hinweis, es bestehe „kein weiterer Handlungsbedarf“.
Viele Nutzer waren entrüstet über die Werbeeinblendungen in einem Streamingdienst, für den sie bereits Geld bezahlen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte dagegen Klage eingereicht. Nun wurde Amazons Vorgehensweise vom Landgericht München für rechtswidrig erklärt. Nach Ansicht der Richter hat Amazon den bestehenden Vertrag einseitig geändert, ohne die notwendige Zustimmung der Kunden einzuholen. Die Einführung von Werbung stelle eine „wesentliche Verschlechterung“ des ursprünglich abgeschlossenen Prime-Abos dar, so das Landgericht.
Ein entscheidender Punkt bei dieser Einschätzung ist, dass die Werbefreiheit ein zentrales Merkmal des Angebots gewesen war – selbst dann, wenn sie nicht ausdrücklich als Werbeversprechen hervorgehoben wurde. Amazons Allgemeinen Geschäftsbedingungen erlaubten zwar Änderungen am Inhalt des Angebots, jedoch keine grundlegende Umgestaltung der Leistungsstruktur. Die Umstellung von einem werbefreien auf ein werbefinanziertes Modell falle nach Auffassung des Gerichts klar in letztere Kategorie.
Besonders kritisch bewertete das Gericht zudem die Kommunikation gegenüber den Kunden. Die E-Mail vom 3. Januar 2024 wurde als irreführende geschäftliche Handlung eingestuft. Sie habe den Eindruck erweckt, die Änderung sei ohne Zustimmung wirksam und für Kunden folgenlos, obwohl tatsächlich eine zustimmungspflichtige Vertragsänderung vorlag. Damit verstoße Amazon gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
Was jetzt passiert
Dass Amazon Werbeeinblendungen in Prime Video wieder deaktiviert, erscheint eher unwahrscheinlich. Laut dem Gerichtsurteil muss der Konzern irreführende Mitteilungen aber künftig unterlassen und ein Berichtigungsschreiben an betroffene Kunden versenden. Eine unmittelbare Rückzahlungspflicht wurde in diesem Verfahren jedoch nicht entschieden.
Amazon reagierte zurückhaltend auf das Urteil. Ein Unternehmenssprecher erklärte: „Obwohl wir die Entscheidung des Gerichts respektieren, sind wir mit den Schlussfolgerungen nicht einverstanden.“ Man habe Kunden „transparent, im Voraus und in Übereinstimmung mit geltendem Recht über das Update zu Werbung bei Prime Video informiert“. Das Unternehmen prüft nach eigenen Angaben weitere rechtliche Schritte und schließt eine Berufung nicht aus. Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig.
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