Anthropic Claude: KI-Chats von Nutzern tauchen bei Google auf, Sorgen um Datenschutz

Nach den Leaks von Anfang des Jahres steht Anthropic erneut in der Kritik. Nutzer haben festgestellt, dass vermeintlich private Chats keineswegs vertraulich geblieben sind. Ursache ist das Sharing-Feature von Claude, mit dem sich öffentliche URLs für Unterhaltungen und Artifacts erstellen lassen, darunter Dokumente, Tabellen, Web-Apps und andere KI-generierte Inhalte. Standardmäßig bleiben Chats zwar privat, durch das Erstellen eines öffentlichen Links werden die jeweiligen Inhalte jedoch frei im Internet zugänglich. Dadurch haben Google und andere Suchmaschinen einige dieser Seiten indexiert, sodass sie sich mit gezielten Suchanfragen finden lassen.
Anthropic hat erklärt, Suchmaschinen weder Verzeichnisse noch Sitemaps mit Nutzerunterhaltungen bereitzustellen. Im frei zugänglichen Internet könnten ausschließlich Chats landen, die bewusst über öffentliche Links geteilt worden seien. Claude-Unterhaltungen seien standardmäßig privat, solange kein teilbarer Link erstellt werde.
Google hat unterdessen erneut darauf hingewiesen, dass Website-Betreiber selbst dafür verantwortlich sind, die Indexierung öffentlich zugänglicher Seiten durch Suchmaschinen zu steuern. Bei öffentlich geteilten Claude-Seiten hat die üblicherweise zum Ausschluss von der Indexierung verwendete "noindex"-Metaangabe gefehlt. Deshalb konnten einige Unterhaltungen in den Suchergebnissen erscheinen.
Unter den indexierten Seiten sollen sich mehrere mit sensiblen Inhalten befinden, darunter interne Planungsdokumente, juristische Gespräche und persönliche Unterhaltungen. Es gibt zwar keine Hinweise darauf, dass Claude private Chats ohne Zutun der Nutzer veröffentlicht hat. Der Vorfall verdeutlicht jedoch, wie leicht öffentliche Teilen-Funktionen mit Werkzeugen zur Zusammenarbeit für einen begrenzten Personenkreis verwechselt werden können. Ähnliche Bedenken sind bereits bei anderen KI-Plattformen aufgekommen, auf denen sich Unterhaltungen über frei zugängliche Links teilen lassen.
Daraus ergibt sich zunächst eine einfache Konsequenz: Ein geteilter Link zu einer Unterhaltung sollte wie jede andere öffentliche Webseite behandelt werden, sofern nicht EINDEUTIG entsprechende Schutzmaßnahmen eingerichtet sind. Zugleich macht der Vorfall erneut deutlich, dass KI-Plattformen den Unterschied zwischen "geteilt" und "öffentlich durchsuchbar" für durchschnittliche Nutzer klarer herausstellen sollten. Das gilt insbesondere, da generative KI zunehmend in berufliche und kollaborative Arbeitsabläufe eingebunden wird.









