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KI-Kennzeichnungspflicht ab 2. August: Das ändert sich für dich

Flaggen der Europäischen Union wehen vor blauem Himmel
ⓘ IslandHopper X / Pexels
Chatbots müssen sich zu erkennen geben, Deepfakes müssen offengelegt werden. Für Systeme, die schon auf dem Markt sind, läuft eine Übergangsfrist bis Dezember.
Am 2. August greifen die Transparenzregeln der KI-Verordnung. Chatbots müssen sich zu erkennen geben, Deepfakes müssen offengelegt werden. Sichtbare KI-Labels wirst du trotzdem kaum sehen, denn für bestehende Systeme läuft eine Übergangsfrist bis Dezember. Beschwerden nimmt in Deutschland die Bundesnetzagentur entgegen.

In einer Woche, am 2. August, greifen in der EU neue Transparenzregeln für künstliche Intelligenz. Sie stehen in Artikel 50 der KI-Verordnung und betreffen dich direkt. Chatbots müssen sich zu erkennen geben, Deepfakes müssen offengelegt werden. Den rechtlichen Rahmen hat die EU gerade erst festgezurrt. Die Änderungsverordnung 2026/1744 wurde am 24. Juli im Amtsblatt veröffentlicht und tritt am 27. Juli in Kraft. Die Leitlinien der EU-Kommission zur Auslegung von Artikel 50 wurden am 20. Juli veröffentlicht, keine zwei Wochen vor dem Stichtag.

Diese vier Pflichten stecken in Artikel 50

Anbieter müssen Chatbots und Sprachassistenten so bauen, dass Menschen erkennen, dass sie mit einer Maschine sprechen. Die Ausgaben generativer KI müssen sie maschinenlesbar markieren, also Bilder, Töne, Videos und Texte mit einem technischen Merkmal versehen. Wer Deepfakes veröffentlicht, muss das offenlegen; gemeint sind täuschend echte Inhalte mit realen Personen. Und wer KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse publiziert, muss auch das kennzeichnen, außer ein Mensch hat den Text geprüft und trägt die redaktionelle Verantwortung.

Ausnahmen gibt es. Hilft die KI nur bei der Standardbearbeitung, korrigiert sie also Rechtschreibung und Grammatik, greift die Markierungspflicht nicht. Offensichtlich fantastische Inhalte fallen laut den Leitlinien ebenfalls nicht unter den Deepfake-Begriff; als Beispiel nennt die Kommission frei fliegende Menschen.

Warum du trotzdem kaum Labels sehen wirst

Maschinenlesbar heißt nicht sichtbar. Artikel 50 Absatz 2 zielt auf Wasserzeichen und Metadaten, die Prüfwerkzeuge auslesen können, nicht auf ein Symbol, das dir ins Auge springt. Dazu kommt eine Übergangsfrist. Generative Systeme, die vor dem 2. August auf dem Markt waren, haben für diese Markierung vier Monate länger Zeit, bis zum 2. Dezember 2026. Das betrifft praktisch jeden Dienst, den du heute nutzt.

Ein sichtbares Label gibt es trotzdem. Die EU-Kommission stellt drei Symbole bereit. Eines steht für Inhalte, an denen KI beteiligt war; eines für vollständig generierte Inhalte; eines für teilweise veränderte Inhalte. Ihre Nutzung ist freiwillig und Teil des Verhaltenskodex zur Kennzeichnung. Das Symbol allein macht niemanden rechtskonform; die Pflicht aus Artikel 50 bleibt davon unberührt.

Wer das kontrolliert und was Verstöße kosten

In Deutschland wird die Bundesnetzagentur zur zentralen Marktüberwachungsbehörde; das Durchführungsgesetz dazu hat am 10. Juli den Bundesrat passiert. Bei der Behörde entsteht eine Anlaufstelle, an die du Beschwerden über mögliche Verstöße richten kannst. Für Verstöße gegen die Transparenzpflichten sieht die KI-Verordnung bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor. Wie hart die EU ihre Vorgaben gegenüber den großen Anbietern durchsetzt, zeigt der laufende Streit um KI-Assistenten auf Smartphones.

Zwei neue Verbote kommen später. Ab dem 2. Dezember 2026 dürfen KI-Systeme, die nicht einvernehmlich entstandene intime Aufnahmen oder Missbrauchsdarstellungen von Kindern erzeugen, in der EU nicht mehr angeboten werden. Dafür gilt der höchste Bußgeldrahmen von bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des Jahresumsatzes. Die strengeren Auflagen für Hochrisiko-KI hat die EU dagegen nach hinten geschoben, auf Dezember 2027 und August 2028.

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> Notebook Test, Laptop Test und News > News > Newsarchiv > News 2026-07 > KI-Kennzeichnungspflicht ab 2. August: Das ändert sich für dich
Autor: Steffen Zahn, 26.07.2026 (Update: 26.07.2026)