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Gerichtsurteil: Vorläufiger Sieg im Patentstreit gegen Motorola

Das Moto X kann man via Moto Maker selbst gestalten. Es wird nun von einem Patenturteil bedroht (Bild: Eigenes)
Das Moto X kann man via Moto Maker selbst gestalten. Es wird nun von einem Patenturteil bedroht (Bild: Eigenes)
Der Spezialmaschinenhersteller LPKF hat in der ersten Instanz einen Patentstreit vor dem Mannheimer Landgericht gegen Motorola gewonnen. Das Gericht hat entschieden, dass das Moto G und das Moto X nicht mehr in Deutschland verkauft werden dürfen.

Wird das Urteil des Mannheimer Landgerichts im Patentstreit zwischen LPKF und Motorola aufrechterhalten, hätte das drastische Konsequenzen für Motorola. Das Unternehmen dürfte die aktuellen Smartphones Moto G und Moto X nicht mehr in Deutschland verkaufen. Es wird erwartet, dass Motorola gegen das Urteil in Berufung geht. In der Regel enden solche Patentstreitereien mit einer Einigung zwischen den Unternehmen.

Es geht in dem Patentstreit um eine Methode namens Laser-Direkt-Strukturierung. Damit werden zum Beispiel komplexe Antennen für Smartphones und Tablets produziert. Es geht konkret um ein Herstellungsverfahren, mit dem die Antennen an einer gekrümmten Plastikoberfläche angebracht werden können. Das Patent wurde 2013 in China als ungültig erklärt. LPKF ist in Berufung gegangen und nun soll das Oberste Chinesische Volksgericht den Fall entscheiden.

Ingo Bretthauer, der Geschäftsführer von LPKF, bestärkte das Vorhaben des Unternehmens, gegen Patentverletzungen vorzugehen: „Je attraktiver ein Patent ist, desto härter muss man für seinen Schutz kämpfen. Wir werden unseren Kampf für unser Patent in China fortsetzen und systematisch gegen Patentverletzer außerhalb Chinas vorgehen.“

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Autor: Andreas Müller,  9.07.2014 (Update:  9.07.2014)