Im konkreten Fall ging es um einen Firma, gegen die aufgrund des Verdachts auf Kapitalanlagebetrug ermittelt wurde. Ein Artikel berichtete hingegen, es ginge um Betrug, weshalb der entsprechende Link von Google entfernt wurde.
Allerdings verwies Google direkt auf den entsprechenden Eintrag in der LumenDatabase.org. Das von der Havard University betriebene Projekt sammelt solche Löschanfragen und auch den Link. Letztlich hat Google der Ansicht der Klägern zufolge damit zwar den direkten Link entfernt, effektiv den beanstandeten Artikel jedoch nur einen Klick weiter entfernt.
Das Oberlandesgericht München hat deshalb Google im Rahmen einer einstweiligen Verfügung verpflichtet, den Verweis auf die Datenbank im konkreten Fall zu entfernen, da sowohl Google als auch die Datenbank dem Leser des Artikels eben nicht erläutern, warum die Anzeige des Links von einem Gericht als rechtswidrig untersagt worden ist. Der Leser könne dem Urteil zufolge „die rechtlichen Erwägungen des Gerichts in seine eigene Meinungsbildung nicht mit einbeziehen“.
Silvio Werner - Senior Tech Writer - 10968 Artikel auf Notebookcheck veröffentlicht seit 2017
Ich bin seit über zehn Jahren journalistisch aktiv, den Großteil davon im Bereich Technologie. Dabei war ich unter anderem für Tom's Hardware und ComputerBase tätig und bin es seit 2017 auch für Notebookcheck. Mein aktueller Fokus liegt insbesondere auf Mini-PCs und auf Einplatinenrechnern wie dem Raspberry Pi – also kompakten Systemen mit vielen Möglichkeiten. Dazu kommt ein Faible für alle Arten von Wearables und insbesondere für Smartwatches. Hauptberuflich bin ich als Laboringenieur unterwegs, weshalb mir weder naturwissenschaftliche Zusammenhänge noch die Interpretation komplexer Messungen fern liegen.