Instagram: US-Gericht deckelt Teenager auf 90 Stunden im Monat

Ein Bezirksgericht in Santa Fe hat Meta am 6. August zu 567 Millionen Dollar verurteilt und dem Konzern Auflagen für Facebook und Instagram gemacht, die fünf Jahre gelten sollen. Mit dem Bußgeld von 375 Millionen Dollar, das eine Jury bereits im März verhängt hatte, kommt Meta auf 942 Millionen. Gemessen am Konzerngewinn von rund 60 Milliarden Dollar im Jahr 2025 ist das wenig, die Aktie gab nachbörslich um weniger als ein halbes Prozent nach. Interessanter als die Summe ist, was sich am Produkt ändert.
90 Stunden im Monat, nachts kein Ton
Richter Bryan Biedscheid schreibt ein festes Nutzungslimit vor. Konten von Nutzern unter 18 Jahren dürfen zusammengerechnet über Facebook und Instagram nicht mehr als 90 Stunden im Monat aktiv sein. Das sind knapp drei Stunden am Tag.
Dazu kommt eine Ruhezeit. Zwischen 22 und 7 Uhr darf Meta an Minderjährige keine Push-Benachrichtigungen mehr schicken, an allen Tagen. Während des Schuljahres gilt das zusätzlich von 8 bis 15 Uhr, Wochenenden ausgenommen. Nachrichten von Kontakten und echte Warnungen zu Sicherheit oder Gefahren bleiben erlaubt.
Der dritte Punkt sind die Like-Zahlen, also die öffentlich sichtbare Anzahl der Gefällt-mir-Angaben unter einem Beitrag. Bei Konten von Unter-18-Jährigen blendet Meta sie künftig standardmäßig aus, wieder einschalten geht nur mit Zustimmung der Eltern.
Auch die KI-Chatbots bekommen Grenzen
Jugendlichen unter 18 in New Mexico verbietet das Gericht romantische oder sexualisierte Unterhaltungen mit Metas Chatbots, Erwachsenen dort verbietet es Rollenspiele, in denen eine Person unter 18 sexualisiert vorkommt. Die Begründung ist unangenehm für Meta: Der Konzern habe im Prozess ausführlich vorgetragen, wie geschickt Jugendliche seine Schutzmechanismen umgehen, sei dann aber bei den Chatbots von genau diesem Verhalten überrascht gewesen. Wie weit Meta seine KI im Griff hat, war schon bei den automatisch gelöschten Instagram-Konten ein Thema.
Warum das ein Präzedenzfall ist
Meta hatte sich auf Section 230 berufen, den Paragrafen im US-Recht, der Plattformen von der Haftung für Inhalte ihrer Nutzer freistellt. Das ließ das Gericht nicht gelten. Der Bundesstaat wolle Meta nicht für fremde Inhalte haftbar machen, sondern für die Wirkung eigener Designentscheidungen. Damit haftet erstmals eine Plattform für das, was sie selbst gebaut hat, statt für das, was andere darauf posten.
Zu Algorithmen, Autoplay und Endlos-Scrollen ordnet das Gericht dagegen nichts an, obwohl es diese Funktionen ausdrücklich für schädlich hält. Dort schützt Section 230 den Konzern weiterhin. WhatsApp bleibt ganz außen vor.
Was der Richter nicht anordnet
Eine echte Altersverifikation lehnt Biedscheid ab. Der Children's Online Privacy Protection Act, kurz COPPA, verbiete es Meta, von Kindern persönliche Daten einzusammeln oder sie passiv zu verfolgen, selbst wenn es nur um die Altersprüfung ginge. Eine solche Pflicht allein für Meta wäre zudem unbillig. Solche Regeln gehörten ins Parlament und nicht vor Gericht, schreibt er, und verweist auf Großbritannien, die EU und Australien.
Die Auflagen gelten nur für Nutzer in New Mexico. Wie Meta die überhaupt erkennen soll, ist die nächste offene Frage. Peter Ormerod, Rechtswissenschaftler an der Villanova University, hält eine Zuordnung über die IP-Adresse für praktikabel genug. Eine Umsetzungsfrist nennt das Urteil nicht, und Meta hat Berufung angekündigt. Unabhängig davon lässt sich bei Instagram schon heute einstellen, wie viel Meta mit den eigenen Fotos trainieren darf.





