Notebookcheck Logo

Klage wirft Garmin Irreführung vor: Hat Garmin beim Marketing der Index S2 gelogen?

Garmin wird für Werbeaussagen verklagt
ⓘ Symbolbild, appshunter.io auf Unsplash
Garmin wird für Werbeaussagen verklagt
Garmin droht Ungemach: Der Hersteller soll bei einem smarten Gerät falsche Behauptungen zu den Fähigkeiten getätigt haben. Dabei ist für den informierten Beobachter, aber nicht unbedingt für den typischen Endkonsumenten recht eindeutig, dass die Garmin Index S2 aufgrund des Messprinzips und der konkreten Ausgestaltung der Messung limitiert sein muss.

Wir haben an dieser Stelle schon mehrmals über smarte Waagen berichtet und auch darauf hingewiesen, dass die Messung beispielsweise des Körperfettanteils - insbesondere, wenn es keine Handsensoren gibt - aufgrund des Messprinzips und des Weges des zur Messung genutzten elektrischen Stroms gewisse Einschränkungen bei der Aussagkraft geben muss. So lässt sich mit einer smarten Waage, die von einem Bein zum anderen misst, eher der Unterkörper-Körperfettanteil als der Gesamt-Körperfettanteil messen. Dieser Unterkörper-Körperfettanteil besitzt natürlich selbst eine gewisse Aussagekraft, insbesondere zur Beobachtung von Trends, allerdings ist die Fettverteilung in gewissen Grenzen individuell. Eine genaue (also richtige) Körperfettanalyse ist alles andere als trivial. DEXA-Scans benötigen spezielle Geräte, die von Privatpersonen relativ einfach, aber aufwändige Messung mittels Caliper ist ebenfalls mit Abweichungen behaftet.

Garmin bietet smarte Waagen an, die mithilfe der bioelektrischen Impedanzanalyse dann unter anderem den Körperfettanteil messen können sollen. Nun gibt es vor dem United States District Court for the Northern District of Illinois eine Sammelklage gegen Garmin. Diese 56-seitige Sammelklage dreht sich um die im Rahmen des Marketings getroffene Angabe, dass die Garmin Index S2 (im Preisvergleich) verschiedene Daten zur Körperkomposition genau messen kann. Das Dokument wurde von Garmin Rumors eigenen Angaben nach zufolge vollständig durchgearbeitet. Der Kläger Victor Maurer hat der Schrift zufolge die Waage im August 2024 gekauft und festgestellt, dass sich zu den durch einen DEXA-Scan erhaltenen Werten erhebliche Abweichungen ergeben. In der Klageschrift wird auf die von uns schon geschilderten, messtechnischen Limitationen einer solchen Messung mit zwei Fußelektroden hingewiesen und auch auf zwei Studien. Wenig überraschend fordert die Klage nicht nur ein Ende des laut Klageschrift irreführenden Marketings, sondern eine finanzielle Kompensation - nicht zuletzt für die Anwaltskosten.

Ob sich Garmin wirklich falsch verhalten hat, dürfte erst ein Verfahren klären können, ganz aus der Luft gegriffen wirkt der Vorwurf nicht
ⓘ Maurer v. Garmin International, Inc. et al, via PacerMonitor
Ob sich Garmin wirklich falsch verhalten hat, dürfte erst ein Verfahren klären können, ganz aus der Luft gegriffen wirkt der Vorwurf nicht
Google LogoAls bevorzugte Quelle auf Google hinzufügen
Mail Logo
static version load dynamic
Loading Comments
Diesen Artikel kommentieren / Antworten
> Notebook Test, Laptop Test und News > News > Newsarchiv > News 2026-06 > Klage wirft Garmin Irreführung vor: Hat Garmin beim Marketing der Index S2 gelogen?
Autor: Silvio Werner,  5.06.2026 (Update:  5.06.2026)