Der vor dem Landgericht Münster verhandelte Fall drehte sich um einen Familienvater, der während einer Reise im Ausland verstarb. Um möglicherweise Erkenntnisse über den Grund des Todes zu erfahren, erbaten die Erben bei Apple Zugang zu den iCloud-Daten des Verstorbenen - was der Konzern ablehnte.
In der folgenden Klage bekamen die Erben nun vor dem Landgericht Münster Recht, wodurch Apple zur Gewährung eines Zugangs zu den Daten verpflichtet wird. Das Urteil kommt dabei keinesfalls überraschend: Bereits im letzten Jahr entschied der Bundesgerichtshof, dass auch digitale und persönliche Inhalte grundsätzlich zum Erbe gehören - so wie dies auch etwa auch für Briefe gilt.