Urteil: Unitymedia darf bei Kunden ungefragt zweites WiFi-Netz aufspannen
In einem aktuellen Rechtsstreit hat der Bundesgerichtshof Unitymedia erlaubt, die WLAN-Infrastruktur der Kunden zum Auf- respektive Ausbau einer öffentlichen WLAN-Struktur zu nutzen - und schloss sich der Kritik von Verbraucherschützern damit nicht an.
Im aktuellen Rechtsstreit klagte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die Praxis des Kabelnetzbetreibers Unitymedia, ohne explizite Einwilligung des Kunden über dessen Router ein zweites, öffentlich zugängliches WiFi-Netzwerk zu betreiben. Um dies zu verhindern, müssen Kunden selbst widersprechen, was die Verbraucherzentrale monierte.
Der Streit wurde durch mehrere Instanzen ausgetragen, wobei die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen vor dem Landgericht Köln einen juristischen Sieg einfahren konnte, das Oberlandesgericht Köln hingegen gab Unitymedia Recht. Der BGH schloss sich nun dem Urteil der Vorinstanz an.
So handele es sich bei dem zusätzlichen WLAN-Netzwerk zwar um eine Belästigung, durch die Widerspruchsmöglichkeit des Kunden sei diese allerdings nicht unzumutbar und das Vorgehen von Unitymedia somit legal.
Silvio Werner - Senior Tech Writer - 10020 Artikel auf Notebookcheck veröffentlicht seit 2017
Ich bin seit über zehn Jahren journalistisch aktiv, den Großteil davon im Bereich Technologie. Dabei war ich unter anderem für Tom's Hardware und ComputerBase tätig und bin es seit 2017 auch für Notebookcheck. Mein aktueller Fokus liegt insbesondere auf Mini-PCs und auf Einplatinenrechnern wie dem Raspberry Pi – also kompakten Systemen mit vielen Möglichkeiten. Dazu kommt ein Faible für alle Arten von Wearables und insbesondere für Smartwatches. Hauptberuflich bin ich als Laboringenieur unterwegs, weshalb mir weder naturwissenschaftliche Zusammenhänge noch die Interpretation komplexer Messungen fern liegen.