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Nach 5,5 Jahren - Sieg über YouTube

Smartphone mit YouTube-App (Bildquelle: noyb)
Smartphone mit YouTube-App (Bildquelle: noyb)
Google hat es durch diverse Verzögerungstaktiken geschafft eine einfache Datenschutzentscheidung mehr als fünf Jahre hinauszuzögern. Jetzt ist endlich eine Entscheidung gefallen und Google bzw. YouTube muss handeln – wenn das Unternehmen nicht auch noch in Berufung geht.

Es ist eigentlich ein ganz normaler Vorgang: Die Datenschutzorganisation noyb hat testweise ein Auskunftsersuchen bei den große Streaming-Anbietern wie Amazon, Apple Music, Spotify, Netflix und YouTube eingereicht. Laut DSGVO (Artikel 15) sind Unternehmen dazu verpflichtet bei einer solchen Nutzeranfrage alle Daten herauszugeben, die sie über genau diesen Nutzer gespeichert haben.

Alle (!) getesteten Unternehmen waren jedoch nicht oder nicht vollständig in der Lage (oder nicht gewillt?) diesen Anfragen nachzukommen. Daraufhin legte noyb im Januar 2019 Beschwerde gegen insgesamt acht Unternehmen, inklusive Apple, Amazon, Google und Co bei der österreichischen Datenschutzbehörde (DSB) ein. Aber erst jetzt, über fünf Jahre später, ist eine Entscheidung gefallen: Die DSB urteilte zugunsten von noyb.

In dem halben Jahrzehnt dazwischen hat vor allem Google immer wieder Wege gefunden das eigentlich simple Verfahren zu verzögern. Unter anderem hatte der Konzern versucht das Verfahren nach Irland zu verlegen, wo die Datenschutzdurchsetzung laut noyb bekannte Defizite aufweisen. Noyb äußert Unverständnis darüber, dass eine milliardenschweres Unternehmen lieber ein langwieriges Rechtsverfahren anstrebt anstatt Nutzern ihr Auskunftsrecht zu gewährleisten.

Das lange Verfahren kostet NGOs wie noyb nicht nur sehr viel Geld, es beraubt Betroffene auch ihrer Grundrechte, so die Datenschutzorganisation. Für Privatpersonen gibt es kaum eine Möglichkeit sich gegen eine solche Praxis zu wehren, im Zweifelsfall verzichte man unfreiwillig auf seine Grundrechte oder müsste viele Jahre auf deren Durchsetzung warten, sofern man gewillt ist ein langes und kostspieliges Verfahren gegen ein Milliarden-Imperium zu führen.

Geht Google nun nicht auch noch in Berufung, so muss es nachträglich dem Auskunftsersuchen in vollem Umfang nachkommen. Ob an das Verfahren auch eine Geldstrafe gekoppelt ist, wird auf der noyb-Webseite nicht erwähnt und ist daher zweifelhaft. Immerhin dürfte Google durch die Niederlage die Prozesskosten tragen müssen.

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Autor: Christian Hintze, 29.08.2025 (Update: 19.09.2025)