Zumindest der ursprünglich gelante GDC 2020-Termin ist abgesagt, im Sommer soll ein Ersatz-Event stattfinden.
Es war absehbar: Nachdem in letzten Wochen praktisch alle größeren internationalen Tech-Events abgesagt wurden, ist nun die Game Developers Conference an der Reihe. In einem offiziellen Statement wird allerdings betont, dass die Konferenz noch im Sommer irgendwie nachgeholt werden soll.
Das Coronavirus wütet nicht nur in China, Südkorea und vielen anderen Ländern, auch in der Tech-Branche hinterlässt COVID-19 viele Verwundete - zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht. Nach der Absage des Mobile World Congress 2020, der Fotomesse CP+ und vermutlich in Kürze auch der PAX-East ist nun also die Game Developers Conference an der Reihe.
Nach vielen Absagen konnte der März-Termin einfach nicht mehr gehalten werden, das Informa-Management spricht aber explizit nicht von einer Absage sondern will noch im Sommer für Ersatz sorgen. Wie der aussehen soll, wird nun mit Partnern und Ausstellern ausgetüftelt und in den nächsten Wochen präsentiert.
Aller Voraussicht nach wird diese Veranstaltung allerdings kein Mega-Event wie die Messe in San Francisco sondern eher eine Online-Veranstaltung mit aufgezeichneten Vorträgen, die geplanten Preisverleihungen im Rahmen der GDC sollen zwischen dem 16. und 20. März via Twitch gestreamt werden, wie man in den FAQ nachlesen kann.
Alexander Fagot - Managing Editor News - 8915 Artikel auf Notebookcheck veröffentlicht seit 2016
Als Tech-begeisterter Jugendlicher mit Assembling- und Overclocking-Vergangenheit, arbeitete ich als Filmvorführer noch mit dem guten alten 35 mm Film, bevor ich professionell in die Computerwelt eingestiegen bin und 7 Jahre lang Kunden beim österreichischen IT-Dienstleister Iphos IT Solutions als Windows Client- und Server-Administrator sowie Projektmanager betreut habe. Als viel reisender Freelancer schreibe ich nun schon seit 2016 für Notebookcheck von allen Ecken dieser Welt aus über brandaktuelle mobile Technologien in Smartphones, Laptops und Gadgets aller Art.