Der Zubehör-Hersteller Genki hatte zur CES Anfang Januar bereits einen Prototyp der Nintendo Switch 2 (ca. 469 Euro bei MediaMarkt) ausgestellt, fast zwei Wochen vor dem Release des ersten Ankündigungs-Trailers. Dabei handelte es sich um ein schlichtes Modell aus dem 3D-Drucker, das dem Design der tatsächlichen Konsole aber recht nah gekommen ist.
Auch die neuen, magnetisch befestigten Joy-Con waren am Messestand in einem Video zu sehen. Ob Genki tatsächlich Insider-Informationen von Nintendo hatte, oder die Prototypen schlicht auf Basis von damals schon verfügbaren CAD-Dateien gedruckt hat, ist nicht bekannt. Nintendo ist jedenfalls der Meinung, dass Genki vorab nicht autorisierten Zugriff auf die Konsole hatte, denn nur so hätte Genki garantieren können, dass die hauseigenen Zubehör-Produkte ab Launch mit der Nintendo Switch 2 kompatibel sind.
Aus diesem Grund hat sich Nintendo nun dazu entschieden, Genki zu verklagen. Laut dieser Klage soll Genki Konsumenten getäuscht haben, indem diesen durch die Nutzung offizieller Nintendo-Logos und Vorab-Zugang zu Details zur Nintendo Switch 2 vorgegaukelt wurde, dass die Zubehör-Produkte von Genki offiziell lizenziert wären. Das soll die Verkäufe von Nintendos eigenen Zubehör-Produkten bedrohen, und könnte dem Image des Konzerns schaden, wenn die Produkte von Genki Qualitätsmängel aufweisen.
Nachdem Nintendo im Jahr 2025 eine 480p-Webcam offiziell lizenziert, ist fraglich, ob eine Lizenz tatsächlich als Qualitätsmerkmal betrachtet werden kann. Nintendo strebt eine einstweilige Verfügung an, die Genki zwingt, das Marketing und den Verkauf von Zubehör-Produkten für die Nintendo Switch 2 einzustellen, neben Schadenersatz und einer dauerhaften Unterlassungsverfügung, um derartiges Verhalten in Zukunft zu unterbinden.





















