Zwar konnte das Bezirksgericht Seoul dem faktischen Samsung-Chef Lee Jae-young keine direkten Bestechungsversuche der Vertrauten der südkoreanischen Ex-Präsidentin nachweisen, befand diesen allerdings der Bestechung, Falschaussage, illegalen Geldtransfers und der Veruntreuung für schuldig.
Das nun erfolgte Urteil ist Teil der Korruptionsaffäre um die südkoreanische Ex-Präsidentin respektive deren Freundin Choi Soon Sil, welche gegen hohe Summen unter anderem die Fusion zweier Samsung-Tochterkonzerne unterstützt haben soll.
Während die Anwälte des Samsung-Erben unverzüglich den Gang in die Berufung ankündigten, könnte die weitere Abwesenheit Jae-youngs negative Auswirkungen auf den Gesamtkonzern haben. Lee Jae-young befindet sich bereits seit Februar in Haft.
Silvio Werner - Senior Tech Writer - 10092 Artikel auf Notebookcheck veröffentlicht seit 2017
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