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YouTube: Angebliche Urheber verlangen Werbeeinnahmen aus computergeneriertem Rauschen

YouTube: Angebliche Urheber verlangen Werbeeinnahmen aus computergeneriertem Rauschen
YouTube: Angebliche Urheber verlangen Werbeeinnahmen aus computergeneriertem Rauschen
Ein computergeneriertes Rauschen soll gleich fünf Urheberrechtsverletzungen enthalten. Die angeblichen Urheber haben statt der Sperrung des Videos gefordert, an der Monetarisierung beteiligt zu werden.

Der Australier Sebastian Tomczak hat im Jahr 2015 ein zehnstündiges Video auf YouTube veröffentlicht, welches lediglich sogenanntes weißes Rauschen enthält. Dieses wurde mittels Audacity und damit komplett synthetisch erzeugt. 

Dieses völlig im Computer erzeugte Rauschen hat allerdings Ansprüche von fünf Urhebern ausgelöst, die ihr geistiges Eigentum verletzt sehen. Diese fordern alle eine Beteiligung an der Monetarisierung, wollen faktisch also an den Werbeeinnahmen des Videos mitverdienen.

Problematisch dabei: Tomczak muss nun nachweisen, dass keine Urheberrechtsverletzung vorliegt, wobei die automatische Erkennung von möglichen Urheberrechtsverletzungen ein Problem darstellt. So erhielt Tomczak etwa einen Copyright-Claim, weil eines seines Videos Musik enthielt, derer Nutzung er vorher Arbeitskollegen für ein YouTube-Video gestattete. 

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Autor: Silvio Werner,  6.01.2018 (Update: 15.05.2018)