YouTube: Angebliche Urheber verlangen Werbeeinnahmen aus computergeneriertem Rauschen
Ein computergeneriertes Rauschen soll gleich fünf Urheberrechtsverletzungen enthalten. Die angeblichen Urheber haben statt der Sperrung des Videos gefordert, an der Monetarisierung beteiligt zu werden.
Der Australier Sebastian Tomczak hat im Jahr 2015 ein zehnstündiges Video auf YouTube veröffentlicht, welches lediglich sogenanntes weißes Rauschen enthält. Dieses wurde mittels Audacity und damit komplett synthetisch erzeugt.
Dieses völlig im Computer erzeugte Rauschen hat allerdings Ansprüche von fünf Urhebern ausgelöst, die ihr geistiges Eigentum verletzt sehen. Diese fordern alle eine Beteiligung an der Monetarisierung, wollen faktisch also an den Werbeeinnahmen des Videos mitverdienen.
Problematisch dabei: Tomczak muss nun nachweisen, dass keine Urheberrechtsverletzung vorliegt, wobei die automatische Erkennung von möglichen Urheberrechtsverletzungen ein Problem darstellt. So erhielt Tomczak etwa einen Copyright-Claim, weil eines seines Videos Musik enthielt, derer Nutzung er vorher Arbeitskollegen für ein YouTube-Video gestattete.
Silvio Werner - Senior Tech Writer - 10068 Artikel auf Notebookcheck veröffentlicht seit 2017
Ich bin seit über zehn Jahren journalistisch aktiv, den Großteil davon im Bereich Technologie. Dabei war ich unter anderem für Tom's Hardware und ComputerBase tätig und bin es seit 2017 auch für Notebookcheck. Mein aktueller Fokus liegt insbesondere auf Mini-PCs und auf Einplatinenrechnern wie dem Raspberry Pi – also kompakten Systemen mit vielen Möglichkeiten. Dazu kommt ein Faible für alle Arten von Wearables und insbesondere für Smartwatches. Hauptberuflich bin ich als Laboringenieur unterwegs, weshalb mir weder naturwissenschaftliche Zusammenhänge noch die Interpretation komplexer Messungen fern liegen.