USA lockern Import-Verbot für Drohnen, aber nicht für DJI

Nach dem Importverbot für DJI und den breiteren Drohnenmarkt hat die Federal Communications Commission einige Ausnahmen zugelassen, durch die kleine, in China hergestellte "Spielzeugdrohnen" wieder auf den US-Markt gelangen dürfen. Auf den ersten Blick wirkt das wie ein Schritt in die richtige Richtung für Verbraucherdrohnen, eigentlich hätte dies auch DJI-Drohnen ein Comeback auf dem Markt ermöglichen und die strengen Importregeln lockern sollen, die Drohnen seit Dezember aus den USA fernhalten. Davon ist die Realität allerdings weit entfernt, denn die Importregeln bleiben restriktiv genug, um praktisch alles auszuschließen, was ein durchschnittlicher Drohnennutzer fliegen würde.
Laut FCC hat die Behörde auf Grundlage einer Einschätzung des Pentagons gehandelt, wonach "einfache Spielzeuge mit niedrigem Risiko" keine Gefahr für die nationale Sicherheit darstellen, wenn ihnen jene "eigenen Fähigkeiten und Merkmale bei Reichweite, Ausdauer, Sensor-Nutzlast, Konnektivität sowie Datenerfassung und -speicherung" fehlen, die reguläre Verbraucherdrohnen besitzen.
Die FCC hat diese Anordnung am 15. Juni als Public Notice DA-26-588 umgesetzt und entsprechend qualifizierte Spielzeugdrohnen sowie darin enthaltene Komponenten aus ausländischer Produktion von der Covered List der FCC gestrichen.
Nach den Kriterien der FCC dürfen qualifizierte Spielzeugdrohnen höchstens 150 Gramm wiegen, nur in einer Entfernung von bis zu 100 Metern und in direkter Sichtlinie betrieben werden und keine Kameras oder Sensoren tragen, die Daten oder Informationen erfassen können. Darüber hinaus dürfen diese Spielzeugdrohnen keine Netzwerk- oder Konnektivitätsfunktionen besitzen und mit einer Akkuladung höchstens 10 Minuten fliegen.
Zusätzlich zu den Einschränkungen für "Spielzeugdrohnen" verlangt die FCC, dass keinerlei Satelliten- oder GPS-Navigation vorhanden ist, keine bürstenlosen Motoren verbaut sind, die maximale Flughöhe bei rund 91 Metern liegt und die Höchstgeschwindigkeit 35 km/h beträgt. Außerdem müssen diese Mini-Drohnen ausdrücklich als Spielzeug vermarktet und verkauft werden.
Darüber hinaus dürfen diese Spielzeugdrohnen nicht von einem Unternehmen hergestellt oder importiert werden, das in Abschnitt 1709 des Defense Authorization Act 2025 genannt wird.
Noch keine Entlastung für DJI
Was bedeutet das also für DJI? Derzeit beschreiben diese strengen Vorgaben eine Kategorie, in die kaum eine DJI-Drohne passt. Die leichteste Drohne, die DJI aktuell verkauft, ist die DJI Neo mit einem Gewicht von 135 Gramm. Da sie eine 12MP-Kamera besitzt, 4K-Videos aufnimmt, eine drahtlose Verbindung über mehrere Kilometer unterstützt, GPS-Navigation bietet, bürstenlose Motoren nutzt und eine Flugzeit von 18 Minuten erreicht, erfüllt sie die Anforderungen für die Kategorie "Spielzeugdrohne" nicht.
Selbst wenn DJI eine Drohne entwickelt, die unter die Spielzeugdrohnen-Anforderungen der FCC fällt, würden das Unternehmen und seine Produkte weiterhin auf der Covered List geführt.
Quelle(n)
FCC















