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Urteil: Abschaffung der Störerhaftung bestätigt

Urteil: Abschaffung der Störerhaftung bestätigt
Urteil: Abschaffung der Störerhaftung bestätigt
Das Oberlandesgericht München hält die Abschaffung der Störerhaftung mit europäischen Rechtsnormen vereinbar. Für Altfälle, die vor dem Inkrafttreten des neuen Telemediengesetz erfolgt sind, dürfen nach dem Gericht zufolge noch Abmahnkosten geltend gemacht werden, weitere Ansprüche hingegen nicht mehr. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Das Oberlandesgericht München hat ein Urteil des Landgerichts München I bestätigt, welches den Netzaktivisten Tobias McFadden zur Zahlung von Abmahngebühren in Höhe von 506 Euro zuzüglich Zinsen verpflichtet.

Gleichzeitig verneinte das Gericht einen Unterlassungsanspruch des Rechteinhabers Sony Music gegenüber McFadden. So hatte Sony Music gefordert, dass der Beklagte den WLAN-Hotspot abschaltet.

So verwarf das Oberlandesgericht den Einwand von Sony Music, dass das im Sommer 2017 in Kraft getretene, neue Telemediengesetz gegen europäisches Recht verstößt. Diese Gesetzesnovelle soll Betreiber frei zugänglicher WLANs eben vor der sogenannte Störerhaftung schützen.

Sony Music hat angekündigt, in Revision zu gehen, somit ist das Urteil noch nichts rechtskräftig und wird demnächst vor dem Bundesgerichtshof verhandelt.

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Autor: Silvio Werner, 17.03.2018 (Update: 15.05.2018)