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Telekom: Bundesnetzagentur moniert Details an StreamOn der Telekom

Telekom: Bundesnetzagentur moniert Details an StreamOn der Telekom
Telekom: Bundesnetzagentur moniert Details an StreamOn der Telekom
Die Bundesnetzagentur hat festgestellt, dass die StreamOn-Option der Deutschen Telekom in einigen Details gegen EU-Vorschriften verstößt.

Mit StreamOn erlaubt es die Deutsche Telekom eigenen Kunden, bestimmte Dienste über das Mobilfunknetz zu nutzen, ohne dass die entsprechende Datenmenge auf das eigene Inklusivvolumen angerechnet wird. Solche sogenannten Zero-Rating-Angebote sind nicht unumstritten, der Verbraucherzentrale Bundesverband sieht in dem Angebot etwa eine Benachteiligung kleinerer Content-Anbieter und hat die Bundesnetzagentur bereits im Mai aufgefordert, solche Angebote zu verbieten.

Die Bundesnetzagentur hat sich nun - nach längerer Prüfung - zu dem Angebot geäußert. So sei das Angebot grundsätzlich nicht zu beanstanden, die Bundesnetzagentur kritisierte jedoch die Verschlechterung der Qualität beim Videostreaming und die Anrechnung der im Inland nicht angerechneten Datenvolumen beim EU-Roaming.

Die Verschlechterung der Videoqualität wäre grundsätzlich sogar erlaubt - so moniert die Regulierungsbehörde lediglich, dass Medien unterschiedlich behandelt werden, Audiostreaming wird nämlich nicht in der Qualität reduziert. 

Die Telekom hat nun zwei Wochen Zeit, auf den Beschluss zu reagieren.

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Autor: Silvio Werner,  9.10.2017 (Update: 15.05.2018)