Notebookcheck
12.01.2010 14:22

BCH und ZPÜ erreichen Einigung über Urheberrechtsabgaben auf PCs

Kategorie: Sonstige Notebook News
Von: Ronald Tiefenthäler

Während der Interessenverband Digitaleurope bei den Urheberrechtsabgaben die EU-Kommission gefordert sieht, hat sich der Bundesverband Computerhersteller (BCH) mit der Zentralstelle für private Überspielrechte (ZPÜ) schon geeinigt.

GEMA | Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ)

GEMA | Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ)

BCH | Bundesverband Computerhersteller e.V. (BCH)

BCH | Bundesverband Computerhersteller e.V. (BCH)

Erst kürzlich hatten die im Interessenverband Digitaleurope vereinten Hersteller die Gespräche über Urheberrechtsabgaben in Europa beendet und in einem Statement die Notwendigkeit betont, dass Künstler und Urheber für ihre Werke zeitgemäß entlohnt werden müssen. Hier sei nun die  EU-Kommission gefordert und müsse einheitliche Regeln schaffen.

Anders der neu gegründete Bundesverband Computerhersteller e.V. (BCH). In seiner heutigen Presseerklärung teilt der Verband mit, dass sich der BCH mit der Zentralstelle für private Überspielrechte (ZPÜ) bereits am 23. Dezember 2009 über die Regelung der urheberrechtlichen Abgabepflicht für PCs in Deutschland für die Jahre 2002 bis 2010 geeinigt habe.

Der Bundesverband Computerhersteller e.V. (BCH) vertritt deutsche PC-Hersteller und Importeure wie Acer, Fujitsu, Hewlett-Packard, IBM, Medion, Samsung und Sony. Laut BCH hat sich der Verband Ende letzten Jahres gegründet, um gezielt die Interessen der PC-Anbieter in den urheberrechtlichen Verhandlungen vertreten zu können.

Gemäß der Übereinkunft mit der ZPÜ werden in dem Zeitraum vom 1.1.2008 bis zum 31.12.2010 13,65 Euro pro PC mit eingebautem Brenner und 12,15 Euro pro PC ohne eingebauten Brenner jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer an die ZPÜ abgeführt.

Als Bestandteil des ausgehandelten Gesamtpakets zahlen die Hersteller respektive Importeure nachträglich Abgaben für PCs, die von 2002 bis 2007 verkauft wurden. Für die Jahre 2002 und 2003 sind dies zusätzlich zu der bereits entrichteten Brennerabgabe in Höhe von 9,21 Euro pro Computer 3,15 Euro und für 2004 bis 2007 6,30 Euro – wieder zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Gleichzeitig werden die Rechtsstreitigkeiten, in denen die Verwertungsgesellschaften von den Herstellern und Importeuren für jeden in diesen Jahren verkauften PC mehr als 18 Euro verlangen, für erledigt erklärt. Mit dem erzielten Vergleich wird eine mehrjährige Phase der Verhandlungen und Gerichtsverfahren zwischen Verwertungsgesellschaften und BCH-Mitgliedern über die urheberrechtliche Abgabepflicht von PCs beendet.

Für die Mitglieder des BCH stellt die Vereinbarung indes einen Kompromiss dar. Er sei hinnehmbar, weil die Verbandsmitglieder damit nach langen Jahren der Verhandlungen und Rechtsstreitigkeiten endlich die dringend benötigte Rechts- und damit auch Planungssicherheit erhalten. Für die Verbraucher in Deutschland werde der Vergleich dagegen weitere Belastungen bringen, so der BCH.

Auf unsere Nachfrage, welche konkreten Belastungen auf die Verbraucher aus diesem Vergleich zukommen werden, hat sich der BCH indes noch nicht geäußert.

[Update]

Der Alleingang des BCH sorgt offenbar für Ärger. So beschwerte sich ein Branchenvertreter gegenüber Notebookcheck schriftlich darüber, dass in vielen Medien über eine „Einigung der IT-Branche mit der ZPÜ“ berichtet werde. Diese Einigung gelte aber – wie von Notebookcheck berichtet – lediglich für die Mitglieder des BCH und nicht für andere PC-Hersteller und Importeure, die beispielsweise im Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) organisiert sind.

Weiter ist in dem Schreiben von einer Benachteiligung kleinerer Betriebe die Rede. So müssten „... Hersteller die nicht sehr bald dem BCH beitreten, ... einen Aufschlag von 25% bezahlen. Also über 17€. Damit werden kleine Hersteller sich gezwungen sehen, diesem beizutreten ...“ heißt es in dem Schreiben weiter.

In einer weiteren Email werden dann auch Vorwürfe gegen den Hauptgeschäftsführer des Bitkom, Dr. Bernhard Rohleder und das Präsidium des Bitkom laut. So habe sich das Präsidium - entgegen dem Abstimmungsergebnis des besagten Arbeitskreises Urheberrechtsabgaben - für den Abschluss eines PC Vertrages sowie einem Vergleich mit der ZPÜ entschlossen, dann aber doch einen vorläufigen Aufschub signalisiert.

Bitkom-Sprecher Christian Spahr stellte im Gespräch mit Notebookcheck.com hingegen fest: „... Das Präsidium hat sich nicht über den Arbeitskreis hinweggesetzt, sondern eine Entscheidung im Sinne der Mehrheit der im Arbeitskreis aktiven Mitglieder getroffen. Im zuständigen Arbeitskreis hatte sich eine Mehrheit für den Vertrag ausgesprochen. Deshalb wurde die Frage dem Präsidium zur Entscheidung vorgelegt. Das Präsidium hat im Sinne der Mehrheit der Unternehmen entschieden. In solchen Fällen ist es seit jeher üblich, dass das Präsidium eine Entscheidung trifft. Der Vergleich und der Vertrag sind für die BITKOM-Mitglieder nicht verpflichtend. Jedes Unternehmen entscheidet individuell über den Beitritt zum Vertrag. Dem Präsidium war wichtig, den Unternehmen diese Möglichkeit zu geben ...“.

3 Kommentare

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#3 Re: BCH und ZPÜ erreichen Einigung über Urheberrnuffybeerchen, 22:20 12.01
na ratet mal, wer den spaß letztendlich finanzieren darf

ist doch eigentlich schade, dass man immer direkt vom allgemein schlechten pc-nutzer ausgeht und alle darunter leiden müssen
kaufe sehr gerne cds, dvds und blurays - wenn mir der inhalt gefällt

dürfte ich denn jetzt auch 'privatkopien' erstellen, wenn ich auch implizit dafür bezahle? :D...
#2 Re: BCH und ZPÜ erreichen Einigung über UrheberrJokerjack, 21:58 12.01
Da steht doch nichts über eine Einigung zwischen IT-Branche und ZPÜ! Was die Bitkom und deren Mitglieder macht steht auf einem anderen Blatt, im BCH sind immerhin 7 Weltkonzerne vertreten. Da muss ich nicht itbusiness oder sonstwas lesen.
Als Verbraucher interessiert mich auch nicht wer mit wem, sondern was ich als Kunde eventuell mehr zahlen muss......
#1 Das ist eine EnteJack231, 21:41 12.01
Es gibt in Wirklichkeit keine Einigung zwischen IT-Branche und ZPÜ. Dieser Verband hat nur 7 Mitglieder. Die BITKOM mit 1000 Mitglieder stimmte in einer Wahl "gegen" diesen Vertrag mit seinen Gebühren. Dieser Vertrag gilt nur für diese 7

Bitte unbedingt lesen: it-Business(punkt)de

Dort steht, dass es Lobbyarbeit war und eigentlich keine echten Abgaben gibt. Die versuchen nur der Welt weiß zu machen, dass es einen gibt für die Allgemeinheit!...
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Autor: Notebookcheck, 11.09.2005 (Update:  2.05.2011)
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