Wer dachte, die tiefgründigen oder auch absurden Konversationen mit ChatGPT blieben für immer ein Geheimnis zwischen Mensch und Maschine, darf sich nun etwas unwohl fühlen. Vor einem New Yorker Gericht wurde OpenAI dazu aufgefordert, in einem laufenden Urheberrechtsstreit mit Medienhäusern wie der New York Times und der Chicago Tribune, gute 20 Millionen Chatverläufe an Anwälte der Medienhäuser zu übergeben. Zwar sollen die Daten anonymisiert werden, doch die reine Masse an Informationen, die hier den Besitzer wechselt, ist beachtlich. Ob eine Anonymisierung von regelmäßigen Nutzern somit wirklich gelingen kann, bleibt fraglich.
Hintergrund ist eine Klage, in der die Medienhäuser OpenAI vorwerfen, ihre Artikel unerlaubt zum Training der KIs genutzt zu haben. Die Kläger wollen anhand der Chat-Logs beweisen, dass ChatGPT urheberrechtlich geschützte Inhalte regelmäßig wiedergibt und nicht nur, wenn man den Bot durch gezielte Manipulation ("Hacking") dazu zwingt, wie OpenAI behauptet hatte. Der Richter Sidney H. Stein bestätigte nun eine frühere Anordnung und wischte die Bedenken von OpenAI beiseite. Das Unternehmen hatte argumentiert, die Zusammenstellung der Daten sei zu aufwendig und ein Risiko für die Privatsphäre.
Das Gericht sah das anders und entschied, dass die Anonymisierung der Daten als Schutzmaßnahme ausreicht und die Relevanz für den Prozess überwiegt. Für OpenAI ist das eine juristische Schlappe, die Sicherheitsexperten bereits als Debakel bezeichnen. Dr. Kolochenko von ImmuniWeb merkte an, dass dies auch Nachahmer in ähnlichen Fällen inspirieren dürfte. Ob in den 20 Millionen Datensätzen nun brisante Copyright-Verstöße enthalten sind oder nicht: Die Privatsphäre der Nutzer wird mit diesem Urteil stark erschüttert.

















