Im Februar diesen Jahres entschied das Landgericht München, dass der Telekommunikationsanbieter Vodafone den Zugriff auf Kinox.to für Kabelkunden sperren muss. Das Urteil ging auf eine einstweilige Verfügung von Constantin Film zurück, die Sperrung wird mithilfe eines DNS-Filters realisiert.
Vodafone hat gegen das Urteil Berufung eingelegt, wobei die Richter des Oberlandesgerichts München auch in der Berufungsverhandlung die Position von Constantin Film unterstützten. Konkret muss somit die Blockade weiter aufrecht erhalten werden.
Der Telekommunikationsanbieter hat das Urteil bedauert und prüft eigenen Angaben nach die Möglichkeit weiterer rechtlicher Schritte. Nach wie vor lässt sich die Sperre offenbar sehr einfach umgehen.
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