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Verbraucherrechte: Diese Neuerungen gelten ab 2018 für die Digitalwelt

Verbraucherrechte: Diese Neuerungen gelten ab 2018 für die Digitalwelt
Verbraucherrechte: Diese Neuerungen gelten ab 2018 für die Digitalwelt
Nach Weihnachten steht auch schon der Jahreswechsel an. Was wird uns im Jahr 2018 erwarten? Auch der Digitalwelt bringt 2018 viele Neuerungen bei Vorschriften und Rechten für Verbraucher.

Der Jahreswechsel naht und mit dem neuen Jahr treten auch zahlreiche Änderungen und Neuerungen bei den Verbraucherrechten und -pflichten in Kraft. Auch in der Digitalwelt gilt es neue Vorschriften und Rechte für Verbraucher zu beachten. Der Digitalverband Bitkom hat die wichtigsten Neuerungen zusammengestellt:

Streaming-Abos auch im EU-Ausland nutzen

Ab April 2018 können Abonnenten kostenpflichtiger Streamingdienste ihre Onlineinhalte wie Musik, Videos oder Fernsehangebote ohne Zusatzgebühren für einen beschränkten Zeitraum (Urlaub, Auslandssemester) auch im EU-Ausland nutzen. Bezahldienste sind ab April 2018 verpflichtet, dies bei Bezahlabos möglich zu machen. Für kostenlose Online-Angebote besteht dazu keine Pflicht.

Instant Payment heißt Überweisungen in Echtzeit

Wer 2018 keine Lust mehr hat, drei Tage lang auf sein Geld zu warten, der kann mit der Einführung von SEPA Instant Payments seine Kontoüberweisungen künftig in Echtzeit abwickeln. Mit SEPA Instant Payments erhält der Zahlungsempfänger in der gesamten Euro-Zone die Zahlungen innerhalb von 10 Sekunden gutgeschrieben. Auch sonn- und feiertags rund um die Uhr. Erste Banken bieten diesen Service bereits seit dem 21. November 2017 an.

Kreditkartengebühren fallen beim Bezahlen weg

Ob beim Onlineshoppen oder im Laden: Ab 2018 entfallen europaweit die Gebühren beim Bezahlen mit Kreditkarte. Händler dürfen somit in vielen Fällen keine gesonderten Gebühren für Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften mehr berechnen. Für Bargeldabhebungen im Ausland können Banken weiterhin Entgelte verlangen.

Soziale Netzwerke: Neue Beschwerdemöglichkeiten

Ab dem 1. Januar 2018 gelten alle Pflichten des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (kurz: NetzDG), mit dem rechtswidrige Inhalte auf sozialen Netzwerken besser bekämpft werden sollen. Soziale Netzwerke wie Facebook, Twitter oder YouTube müssen es ihren Nutzern dann ermöglichen, sich über verbotene Inhalte beschweren zu können. So sollen sie Verbotenes direkt bei den jeweiligen sozialen Netzwerken melden können.

Neue Datenschutzgrundverordnung wird wirksam

Ab 25. Mai 2018 gilt für Unternehmen die neue Datenschutzgrundverordnung, die EU-weit die Nutzung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten regelt. Nutzer können dann Informationen über ihre personenbezogenen Daten verlangen, diese berichtigen und löschen lassen. Auch eine Datenübertragung von einem Anbieter zu einem anderen Anbieter (oder an sie selbst) können Nutzer dann verlangen. Neu ist auch, dass Verbraucher jetzt umfangreiche Informations-, Auskunfts- und Widerspruchsrechte haben, wenn Anbieter von ihnen Nutzerprofile erstellen oder automatisierte Entscheidungen zu ihren Nutzerdaten treffen.

DVB-T2: Digitales Antennenfernsehen startet in weiteren Regionen

2018 wird der Empfang von DVB-T2 schrittweise in zusätzlichen Regionen erweitert. Ab dem Frühjahr 2018 startet DVB-T2 in den Regionen um Erfurt, Osnabrück, Kaiserslautern und im mittleren Hessen. Ab Herbst 2018 bekommen die Regionen um Chemnitz, Gera, Trier und Ulm den neuen Antennenstandard. Wer auch nach der Umstellung das TV-Programm über Antenne empfangen möchte, benötigt ein Empfangsgerät, das DVB-T2 unterstützt.

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Autor: Ronald Matta, 19.12.2017 (Update: 19.12.2017)