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Datenschutzgrundverordnung (DSGVO): Unternehmen fehlen Fachkräfte für Datenschutz

Unternehmen fehlen Fachkräfte für die Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Unternehmen fehlen Fachkräfte für die Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Der Branchenverband Bitkom warnt: Vielen Unternehmen in Deutschland fehlen Fachkräfte für Datenschutz. Die ab Mai 2018 in der EU geltende Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) stellt Firmen vor neue Herausforderungen.

Ab 25. Mai 2018 müssen datenverarbeitende Unternehmen in der EU die Vorgaben der EU-Datenschutzgrundverordnung (2016/679) beachten. Die neuen Datenschutzregelungen stellen Unternehmen in diesem Jahr vor große Herausforderungen. Für die Umsetzung fehlt vielen der Firmen in Deutschland ausreichend qualifiziertes Personal, warnt der Bitkom. 56 Prozent der Betriebe in Deutschland gaben in einer Umfrage an, dass sie weniger als eine Vollzeitstelle für Mitarbeiter eingeplant haben, die sich hauptsächlich mit Datenschutzthemen befassen.

Nach einer 2-jährigen Umsetzungsfrist müssen alle Unternehmen die neuen Regeln beachten. Im Mittelpunkt der To-Do-Liste steht für viele Unternehmen die Erstellung eines "Verarbeitungsverzeichnisses für Personendaten". Außerdem müssen sie Prozesse in der Produktentwicklung anpassen, um dem neuen Grundsatz des "Privacy by Design" gerecht zu werden. Darüber hinaus müssen zusätzliche Informationspflichten gegenüber Kunden berücksichtigt werden.

Dazu Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsführung für Recht und Sicherheit:

"Der Arbeitsaufwand bei der Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung ist enorm, gleichzeitig suchen Unternehmen händeringend nach passenden Fachkräften."

Laut Bitkom investiere gut jedes vierte Unternehmen (27 Prozent) in genau eine Vollzeitstelle für Datenschutzangelegenheiten. 14 Prozent der Unternehmen haben mehr als eine Vollzeitstelle für Mitarbeiter vorgesehen, die sich hauptsächlich mit Datenschutz beschäftigen.

Für den Einstieg in die DSGVO hat der Bitkom eine FAQ veröffentlicht, die einen ersten Überblick über die Veränderungen zur heutigen Rechtslage geben. Außerdem hat der Bitkom vier Praxisleitfäden erstellt, wie verschiedene Verpflichtungen aus der Verordnung im Unternehmen umgesetzt werden können: "Datenübermittlung in Drittstaaten", "Verarbeitungsverzeichnis", "Risk Assessment und Datenschutzfolgenschutzabschätzung" sowie die "Mustervertragsanlage zur Auftragsverarbeitung". Alle Informationen stehen auf der Bitkom-Webseite zum kostenlosen Download bereit.

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Autor: Ronald Matta, 26.01.2018 (Update: 26.01.2018)