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Bundeskartellamt rügt Facebook wegen Datensammlung

Das Bundeskartellamt hat Facebooks Sammelwut bei Nutzerdaten im Visier
Das Bundeskartellamt hat Facebooks Sammelwut bei Nutzerdaten im Visier
Facebook sammelt sehr viele Daten seiner Nutzer. Das Bundeskartellamt untersucht den Fall und wirft dem sozialen Netzwerk jetzt die missbräuchliche Sammlung und Nutzung von Daten aus Drittquellen vor.

Das deutsche Bundeskartellamt ermittelt in einem Verwaltungsverfahren gegen die Sammelwut von Facebook bei Nutzerdaten. Die Kartellbehörde geht jetzt in einer vorläufigen Einschätzung davon aus, dass Facebook dabei gegen den Datenschutz verstößt, da es unbegrenzt auf Nutzerdaten aus Drittquellen zugreift und diese mit Facebook-Daten zusammenführt. Zu den Drittquellen gehören etwa die Daten der Facebook-Töchter WhatsApp und Instagram aber auch die Daten von Webseiten und Apps anderer Anbieter.

"Wir sehen vor allem die Datensammlung außerhalb des sozialen Netzwerks von Facebook und ihre Zusammenführung mit dem Facebook-Konto als problematisch an", erläutert der Präsident des Bundeskartellamts Andreas Mundt. "Mithilfe von Schnittstellen fließen auch dann Daten an Facebook und werden dort gesammelt und verwertet, wenn man andere Internetseiten besucht."

Hat Facebook in Deutschland eine Monopolstellung?

Das Bundeskartellamt geht in seiner vorläufigen rechtlichen Einschätzung ebenfalls davon aus, dass das soziale Netzwerk, das in Deutschland über 31 Millionen Nutzer hat, inzwischen eine marktbeherrschende Stellung einnimmt. Diese Monopolposition berücksichtigt Facebook nicht ausreichend in seinen Nutzungsbedingungen, was zu Lasten der Datenschutzrechte seiner User geht. Facebook bestreitet hingegen eine Monopolstellung in Deutschland zu besitzen.

Urteil wird im Frühjahr 2018 erwartet

Das Bundeskartellamt untersucht seit 2016 diese Vorwürfe gegen Facebook. Dabei konzentriert sich das Amt bei diesem Verfahren auf die Sammlung und Verwendung von Nutzerdaten aus Drittquellen. Das Verfahren bezieht sich also nicht auf das Sammeln und Verwenden von Daten im sozialen Netzwerk Facebook selbst. Die Behörde lässt dabei ausdrücklich offen, ob auch hier Datenschutzverstöße und ein Missbrauch von Marktbeherrschung vorliegen. Ein Urteil im aktuellen Verfahren wird im Frühjahr 2018 erwartet.  

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Autor: Arnulf Schäfer, 19.12.2017 (Update: 19.12.2017)