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Frankreich: Neue E-Auto-Förderung für Gebrauchtwagen

Der Renault ZOE profitiert direkt von der neuen Förderprämie (Quelle: Renault).
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Der Renault ZOE profitiert direkt von der neuen Förderprämie (Quelle: Renault).
Frankreich weitet die finanzielle Unterstützung für Elektromobilität auf den Gebrauchtwagenmarkt aus. Ab September 2026 profitieren Käufer und Mieter von neuen Zuschüssen für rein batterieelektrische Fahrzeuge.

Um die Förderungsprämie zu erhalten sind Mindeststandards an Batterie, Fahrzeug sowie der Haltedauer einzuhalten.

Die wichtigsten Fakten im Überblick:

  • Staatliche Förderung für gebrauchte Elektrofahrzeuge ab September 2026
  • Finanzierung über das Zertifikatssystem CEE ohne Einkommensgrenze
  • Mindestanforderungen an Batteriekapazität (80 Prozent Restkapazität) und Haltedauer (36 Monate)

Sowohl Privatpersonen als auch Dienstleister profitieren von der Prämie

Die Regelung tritt am 1. September 2026 in Kraft und läuft vorerst bis 2030. Als finanzielle Grundlage dient das französische System der Energieeinsparzertifikate (CEE). Der Basisbetrag für private Käufer sowie Langzeitmieter liegt bei etwa 337 Euro, wobei die genaue Summe Schwankungen des Zertifikatemarktes unterliegt. Eine Einkommensgrenze besteht für diesen Grundzuschuss nicht. Für spezielle Berufsgruppen, wie Beschäftigte in der häuslichen Pflege oder in pflegenahen Dienstleistungen, steigt die Fördersumme auf über 2.000 Euro.

Bedingungen und technische Vorgaben

Die Maßnahme beschränkt sich auf rein elektrische Fahrzeuge (BEV), Hybridmodelle erhalten keine Beträge. Förderfähig sind Autos mit Erstzulassung in Frankreich zwischen dem 1. Januar 2017 und dem 31. Dezember 2023. Ein Erwerb oder ein Leasingvertrag muss zwingend über einen gewerblichen Automobilhändler erfolgen. Zudem gilt eine Mindesthaltedauer beziehungsweise eine Vertragslaufzeit von 36 Monaten. An den Zustand der Antriebsbatterie werden konkrete Bedingungen geknüpft: Nachzuweisen ist ein State of Health (SoH) von mindestens 80 Prozent.

Ist dieser Wert nicht feststellbar, muss alternativ der Erhalt von mindestens 80 Prozent der ursprünglichen Reichweite oder eine verbleibende Reichweite von mindestens 200 Kilometern belegt werden. Für die erhöhte Sonderförderung gelten weitere Begrenzungen: Das Fahrzeug darf maximal 25.000 Euro kosten und ein Leergewicht von 1.800 Kilogramm nicht überschreiten.

Quelle(n)

LeFigaroFranceinfo Bildquelle: Renault

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Autor: Andreas Jakobi, 17.08.2026 (Update: 17.08.2026)