Die Deutsche Telekom, O2, 1und1 und Vodafone starten am Samstag, dem 28. Juni 2025, eine neue Funktion auf allen Mobiltelefonen: Real-Time-Text (RTT). Mit dieser Funktion, die bereits in den USA und Großbritannien genutzt wird, können Nutzer während eines Sprachanrufs Textnachrichten in Echtzeit austauschen. Die Nachrichten werden dabei Buchstabe für Buchstabe übertragen, sobald sie getippt werden.
Was ist RTT und wie aktiviert man es?
RTT zielt darauf ab, die Kommunikation für Menschen mit Hör- oder Spracheinschränkungen zu vereinfachen, da es eine direkte Interaktion ohne zusätzliche Apps oder Dienste ermöglicht. Die Funktion ist in das Mobilfunknetz integriert und erfordert keine Internetverbindung, da die Daten über das 4G- und 5G-Netzwerk übertragen werden, es verbraucht also kein Datenvolumen. Das Update soll automatisch im Hintergrund aufgespielt werden und keiner Bestätigung bedürfen.
Um RTT nutzen zu können, muss man als Nutzer die Funktion in den Einstellungen ihres Smartphones (iPhone bei Amazon erhältlich) aktivieren. Auf Android-Geräten befindet sich die Einstellung in der Regel in der Sektion "Barrierefreiheit" in den Einstellungen. Bei iOS-Geräten muss man die Funktion in den Bedienungshilfen aktivieren, um die entsprechende Verbindung herzustellen. Bei einem eingehenden Anruf kann man nach erfolgter Aktivierung entscheiden, ob man den Anruf als Sprachanruf, Videoanruf oder RTT-Anruf annehmen möchte. Während eines Gesprächs kann man bei letzterer Variante jederzeit über einen Button in den Real-Time-Text-Modus wechseln, um Textnachrichten zu senden.
Tipp: Eine übersichtliche Anleitung, wie man RTT auf Android Smartphones nutzt, findet man hier bei Google.
Was sind die Vorteile von RTT?
Warum kommt RTT auf alle Mobiltelefone? Ab dem 28. Juni 2025 sind Unternehmen in der Europäischen Union durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Das Gesetz, das auf einer EU-Richtlinie basiert, betrifft insbesondere Produkte und Dienstleistungen, die für Verbraucher bestimmt sind.
Das BFSG schreibt vor, dass Websites und Online-Shops so gestaltet werden müssen, dass sie von allen Nutzern, einschließlich Menschen mit Seh-, Hör- oder motorischen Einschränkungen, ohne Hindernisse bedient werden können. Die Verordnung umfasst ein breites Spektrum digitaler Dienste und soll die Zugänglichkeit digitaler Angebote nachhaltig verbessern.
Die Einführung von RTT wird als wichtiger Schritt zur Inklusion im Mobilfunkbereich gesehen. Neben der Barrierefreiheit bietet die Funktion durchaus in Situationen Vorteile, in denen ein Gespräch nicht möglich ist, etwa in lauten Umgebungen. Allerdings muss die Funktion von beiden Gesprächspartnern aktiviert sein, um genutzt werden zu können. Bei Anrufen in das Festnetz ist RTT nicht nutzbar, da die Technologie auf das Mobilfunknetz angewiesen ist.






















