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Onlinehandel: Zentrale Versorgungsfunktion nicht nur während Corona-Pandemie

Onlinehandel: Zentrale Versorgungsfunktion nicht nur während Corona-Pandemie.
Onlinehandel: Zentrale Versorgungsfunktion nicht nur während Corona-Pandemie.
Bund und Länder greifen im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus hart durch. So hat beispielsweise Bayerns Ministerpräsident Markus Söder den Katastrophenfall für Bayern ausgerufen. Ab Mittwoch (18.3.) werden alle Einzelhandelsgeschäfte geschlossen. Die Versorgung der Bevölkerung soll aber sichergestellt werden.

Die Versorgung der Bevölkerung sei trotz der harten Maßnahmen im Zuge der Corona-Pandemie sichergestellt, versichert die Politik. Um das Coronavirus in Deutschland einzudämmen, werden unter anderem Teile des Einzelhandels geschlossen, die nicht zur Grundversorgung der Bevölkerung notwendig sind.

Davon ausgenommen sind alle Apotheken, Banken, Bau- und Gartenmärkte, Drogerien, Filialen der Deutschen Post, Geschäfte im Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Hörgeräteakustiker, Kfz-Werkstätten, Optiker, Reinigungen, Sanitätshäuser, Supermärkte, Tierbedarf und Tankstellen bleiben weiterhin geöffnet. Zudem gelten bis einschließlich 30.3.2020 in Bayern verlängerte Ladenöffnungszeiten: ab 18. März werktags von 6 - 22 Uhr und am Sonntag von 12 - 18 Uhr.

In einer Stellungnahme dazu weist der Branchenverband Bitkom darauf hin, dass der Onlinehandel nicht nur in der aktuellen Situation mit Covid-19, sondern auch generell eine ganz zentrale Versorgungsfunktion einnimmt. Fast jeder Internetnutzer (94 Prozent) ab 16 Jahren bestellt Waren im Internet. Ein funktionierender Onlinehandel müsse auch in Zeiten der Corona-Pandemie gewährleistet werden, so der Bitkom. Das sei auch für die Einzelhändler überlebensnotwendig, da 56 Prozent der Einzelhändler ihr Sortiment ganz oder in Teilen auch online anbieten.

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Autor: Ronald Matta, 17.03.2020 (Update: 12.01.2022)