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Adobe warnt: Nutzung alter Software kann zu Klagen führen

Software zu mieten hat manchmal unerwartete Konsequenzen. (Bild: witwiccan, Pixabay)
Software zu mieten hat manchmal unerwartete Konsequenzen. (Bild: witwiccan, Pixabay)
Auch wer seine monatliche Abo-Gebühr brav bezahlt ist nicht sicher: Adobe warnt einige Kunden, dass die Nutzung älterer Versionen ihrer Software zu unerwarteten Klagen führen könnte. Grund dafür sollen abgelaufene Lizenzen von Drittanbietern sein.

Schon vor einigen Tagen hat Adobe auf seinem Blog bekannt gegeben hat, dass ältere Versionen einiger Programme nicht mehr über die Creative Cloud App heruntergeladen werden können. Bei der Begründung war das Unternehmen aber wohl nicht ganz ehrlich – in dem Eintrag hieß es nur, dass Adobe sich auf die Optimierung der neuesten Versionen konzentrieren möchte, und keine Ressourcen mehr für Updates älterer Programme abstellen möchte.

In E-Mails, die Adobe jetzt an seine Kunden geschickt hat, heißt es allerdings, dass diese verklagt werden können, wenn sie weiterhin ältere Versionen einiger Programme verwenden – selbst dann, wenn die monatliche Abo-Gebühr bezahlt wird. Adobe formuliert dies so (frei übersetzt): "Kunden, die noch nicht auf die neueste Version der Creative Cloud aktualisiert haben, sind nicht länger autorisiert, ältere Versionen von einigen Programmen zu verwenden oder zu verteilen. Wir bitten alle Kunden, die nicht autorisierten Versionen nicht länger zu verwenden, und stattdessen auf die aktuelle Version umzusteigen."

Der Grund dafür ist, dass einige Apps von Adobe Bestandteile von Drittanbietern verwenden, deren Lizenzen wohl abgelaufen sind. Einer dieser Drittanbieter könnte Dolby sein – der Konzern hat Adobe aus ähnlichen Gründen bereits im vergangenen Jahr verklagt.

 

 

Diese E-Mail hat Adobe an einige Kunden geschickt. (via PetaPixel)
Diese E-Mail hat Adobe an einige Kunden geschickt. (via PetaPixel)
Die Liste der Versionen, die man verwenden darf. (via PetaPixel)
Die Liste der Versionen, die man verwenden darf. (via PetaPixel)

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Autor: Hannes Brecher, 15.05.2019 (Update: 14.05.2019)