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Samsung: Verkaufsverbot für Galaxy Tab 10.1 bleibt

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Eine bittere Pille für Samsung. Das Landgericht Düsseldorf hat die Einstweilige Verfügung im Designstreit um das Galaxy Tab 10.1 zwischen Apple und Samsung bestätigt. Samsung darf das Galaxy Tab 10.1 in Deutschland nicht verkaufen.

Samsung darf sein Android-Tablet Galaxy Tab 10.1 in Deutschland nicht verkaufen. Das Landgericht Düsseldorf bestätigte heute seine Entscheidung für ein Verkaufsverbot des Samsung-Tablets. Die Einstweilige Verfügung für Deutschland bleibt unverändert bestehen. Wie es mit dem Samsung Galaxy Tab 7.7 weitergeht, muss vor Gericht noch entschieden werden. Samsung hatte das Galaxy Tab 7.7 in einer Blitzaktion von der IFA 2011 entfernt.

Die vorsitzende Richterin Brückner-Hofmann unterstrich bei dem Verkündungstermin in der Zivilsache Apple gegen Samsung, der heute für 11.00 Uhr angesetzt war, dass es in diesem Verfahren lediglich um das Design des Samsung-Tablets ging und nicht um technische Patente. Apple hatte bereits im Jahr 2004 ein entsprechendes Geschmacksmuster für einen „Handheld Computer“ eingetragen, dem das Galaxy Tab 10.1 vom Gesamteindruck her zum Verwechseln ähnlich sieht.

Damit fügt Apple seinem Konkurrenten Samsung einmal mehr eine empfindliche Schlappe vor Gericht zu. Auch in Australien verhinderte Apple vorerst den Verkauf des Galaxy Tab 10.1 bis 30. September. Vor dem Gericht im niederländischen Den Haag erwirkte Apple einen Sieg in Sachen Galaxy-Smartphones, die Samsung ab dem 13. Oktober in der EU nicht mehr in den Verkehr bringen darf.

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Autor: Ronald Tiefenthäler,  9.09.2011 (Update: 11.05.2024)