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WhatsApp: Wegen Datenaustausch mit Facebook abgemahnt

WhatsApp: Wegen Datenaustausch mit Facebook abgemahnt
WhatsApp: Wegen Datenaustausch mit Facebook abgemahnt
Die Experten von Marktwächter Digitale Welt halten die neuen Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen von WhatsApp zu großen Teilen für unzulässig. WhatsApp und Facebook tauschen seit Ende August 2016 Daten ihrer Nutzer aus. Wer nicht zustimmt, kann den Messenger nicht mehr nutzen.

Das Marktwächter-Team des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat WhatsApp abgemahnt. Der Grund: WhatsApp will Daten seiner Nutzer, wie etwa die Handynummern, an den Mutterkonzern Facebook übertragen. Und das unabhängig davon, ob die Nutzer ein Facebook-Konto haben oder nicht.

Diesen Schritt halten die Experten von Marktwächter Digitale Welt zu großen Teilen für unzulässig. Hintergrund: Wie die Verbraucherzentrale berichtet, will sich WhatsApp bis zum 25. September das Okay der Nutzer zu den geänderten Bestimmungen einholen. Die Verbraucherzentrale warnt, denn die geänderten Nutzungsbedingungen haben es in sich. Nur wer seine Daten zur Weitergabe an Facebook freigibt, kann WhatsApp künftig weiter nutzen.

Darüber hinaus nutzte WhatsApp für die Nutzung der Daten auch für Werbung eine voreingestellte Einwilligungserklärung. Auch das ist nach Ansicht der Marktwächterexperten rechtswidrig. Denn was bereits mit einem Häkchen versehen ist, wird oft "unbewusst" abgenickt. Verbraucher sollten ganz bewusst ihr Okay dazu geben können, dass ihre Daten weitergegeben werden.

Zudem leite WhatsApp auch die Daten von Verbrauchern an die Facebook-Unternehmensgruppe weiter, die mit ihrer Telefonnummer im Telefonbuch eines WhatsApp-Nutzers gelistet sind. Und das ohne Wissen oder Einwilligung der Betroffenen. Dies hält der Marktwächter Digitale Welt im Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) neben anderen Vertragsbestimmungen ebenfalls für unzulässig. Der vzbv hat das Unternehmen deshalb abgemahnt.

Bis zum 21. September 2016 hat der Betreiber des Messenger-Dienstes Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben und die abgemahnten Verstöße einzustellen. Passiert das nicht, prüfen die Marktwächterexperten eine Klage. Möglich ist das durch ein erweitertes Verbandsklagerecht, das der vzbv Anfang diesen Jahres erkämpft hat.

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Autor: Ronald Matta, 20.09.2016 (Update: 20.09.2016)