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Tesla Autopilot: Der automatische Fahrspurwechsel könnte in Deutschland verboten werden

Eine bestimmte Funktion von Teslas Autopiloten könnte auf deutschen Straßen nicht legal anwendbar sein (Bild: Milan Csizmadia)
Eine bestimmte Funktion von Teslas Autopiloten könnte auf deutschen Straßen nicht legal anwendbar sein (Bild: Milan Csizmadia)
Das Kraftfahrt-Bundesamt gab die genauen Gründe hinter der neuen Untersuchung nicht bekannt, sondern teilte lediglich mit, dass der automatische Fahrspurwechsel als Teil von Teslas Autopiloten auf deutschen und europäischen Straßen möglicherweise nicht legal sein könnte.

Teslas Autopilot und die damit verbundenen Technologien rund um das autonome Fahren sind zweifelsohne eines der beeindruckendsten Features des Herstellers von Elektroautos wie beispielsweise dem Model 3. Aber während der mittlerweile in Texas ansässige US-Autobauer in Europa immer weitere Marktanteile erobert, legen auch die hierzulande zuständigen Aufsichts- und Kontrollbehörden ihren Fokus immer mehr auf bestimmte Aspekte des autonomen Fahrens und den Tesla Autopiloten.

Laut einem Bericht des Focus hat das Kraftfahrt-Bundesamt nun bekanntgegeben, dass es ein offizielles Prüfverfahren rund um die automatische Fahrspurwechsel-Funktion von Teslas Autopiloten eingeleitet hat. In Deutschland ist diese Funktion Teil der "Enhanced Autopilot" Ausstattungsoption, die im Model 3 und anderen Tesla-Modellen (Ladekabel ab 195 Euro bei Amazon) derzeit 3.800 Euro Aufpreis kostet.

Obwohl der Sachverhalt aktuell nur vom deutschen Kraftfahrt-Bundesamt untersucht wird, scheint auch die etwas mächtigere niederländische Zulassungsbehörde involviert zu sein, die unter Umständen über die europaweite Legalität der Spurwechselfunktion von Teslas Autopiloten entscheiden könnte. Die genauen Hintergründe des Verfahrens sind aktuell noch nicht bekannt, neben Sicherheitsbedenken könnte es sich aber auch um rein rechtliche Aspekte handeln. Die Ämter stehen wohl außerdem mit Tesla selbst in Kontakt, um den besagten Sachverhalt so bald wie möglich zu klären und endgültig festzustellen, ob es sich hierbei um eine auf deutschen und europäischen Straßen zugelassene Funktion handelt oder nicht.

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Autor: Enrico Frahn, 22.02.2022 (Update: 22.02.2022)