Urteil: Samsung wird nicht zu Android-Updates gezwungen
Urteil: Samsung wird nicht zu Android-Updates gezwungen (Symbolfoto)
Einem erst kürzlich ergangenen Urteil zufolge muss der Smartphone-Hersteller Samsung die eigenen Geräte nicht vier Jahre lang mit Updates versorgen. Dies forderte eine Verbraucherschutzorganisation in einer Klage.
Die Update-Politik des Smartphone-Marktführers Samsung ist alles andere als unumstrittenen - auch in Bezug auf den Support-Zeitraum. In den Niederlanden störte sich die Verbraucherschutzorganisation Consumentenbond an die ihrer Ansicht nach zu geringere Unterstützung mit Aktualisierungen so sehr, dass diese in einer Klage von Samsung forderte, Geräte vier Jahre nach dem Release und zwei Jahre nach dem Kauf mit Updates zu unterstützten.
Nun wurde die entsprechende Klage für die Verbraucherschützer nachteilig entschieden. Dem Gericht zufolge beziehe sich die Klage auf künftige Handlungen des Unternehmens, was in dieser Form nicht durchsetzbar sei. So sei es etwa möglich, dass ältere Hardware aufgrund von technischen Gegebenheiten nicht mehr mit Updates versorgt werden könne.
Der Consumentenbond ist von der Entscheidung erwartungsgemäß nicht begeistert und hat Samsung vorgeworfen - ohne Not - zu viele unterschiedliche Modelle auf den Markt zu bringen, was die Versorgung mit Updates freilich nicht einfacher macht.
Silvio Werner - Senior Tech Writer - 7034 Artikel auf Notebookcheck veröffentlicht seit 2017
Ich bin seit über zehn Jahren journalistisch aktiv, den Großteil davon im Bereich Technologie. Dabei war ich unter anderem für Tom's Hardware und ComputerBase tätig und bin es seit 2017 auch für Notebookcheck. Mein aktueller Fokus liegt insbesondere auf Mini-PCs und auf Einplatinenrechnern wie dem Raspberry Pi – also kompakten Systemen mit vielen Möglichkeiten. Dazu kommt ein Faible für alle Arten von Wearables und insbesondere für Smartwatches. Hauptberuflich bin ich als Laboringenieur unterwegs, weshalb mir weder naturwissenschaftliche Zusammenhänge noch die Interpretation komplexer Messungen fern liegen.