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Security: BSI-Chef fordert Mindesthaltbarkeitsdatum für IT-Systeme

IT-Sicherheit: BSI-Chef fordert Mindesthaltbarkeitsdatum für IT
IT-Sicherheit: BSI-Chef fordert Mindesthaltbarkeitsdatum für IT
In einem Interview spricht sich der Chef des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik für eine Art Mindesthaltbarkeitsdatum und klare Haftungsregeln für IT-Systeme aus.

In dem Interview mit der Wirtschaftswoche spricht sich der BSI-Chef Arne Schönbohm insbesondere für ein „Mindesthaltbarkeitsdatum“ für Hard- und Software aus. In diesem Zeitraum soll der Hersteller für einen einwandfreien Zustand garantieren und für Schäden haften.

Für Käufer der Systeme soll das Ablaufen des Haltbarkeitsdatum wiederum der Signal für einen Neukauf oder die eigenständige Absicherung der Programme sein, da für eventuell auftretende Schäden bei Dritten dann der Käufer haften muss.

Vor einem solche Haftungsrecht will das BSI erst einmal ein IT-Gütesiegel als Qualitätskriterium etablieren, so Schönbohm. Im Rahmen dieses Qualitätssiegels müssten Hersteller eindeutig definierte und auch einklagbare Leistungszusagen machen. Gleichzeitig warnt der BSI-Chef aber auch davor, alle Eventualität der Digitalisierung durchzuregulieren. 

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Autor: Silvio Werner, 21.05.2017 (Update: 15.05.2018)