Notebookcheck Logo

Crypto-Steuern: In Österreich beginnt der Umstieg auf Wertpapierbesteuerung - sogar rückwirkend

Kryptos werden in Österreich steuerlich Wertpapieren gleichgestellt, die einjährige Haltefrist fällt - auch rückwirkend. (Bild: Bermix Studio)
Kryptos werden in Österreich steuerlich Wertpapieren gleichgestellt, die einjährige Haltefrist fällt - auch rückwirkend. (Bild: Bermix Studio)
Ähnliches wird wohl auch in Deutschland bald kommen: In Österreich fällt nun der steuerfreie Verkauf von Krypto-Währungen nach einer Haltefrist von einem Jahr. Wer Bitcoin und Co. hodelt fährt also künftig schlechter, aktive Trader steigen besser aus. Für Kritik sorgt vor allem der rückwirkende Starttermin der Krypto-Besteuerung.

Krypto-Währungen genießen bis dato einen Sonderstatus unter den Anlageklassen - in einigen Ländern, so auch Österreich, zahlt man teilweise gar keine Steuern auf realisierte Gewinne, sofern man Bitcoin und Co. länger (in Österreich mindestens ein Jahr) hält, ein Verkauf innerhalb der Haltefrist wird dagegen zum progressiven Einkommenssteuersatz besteuert - also potentiell bis zu etwa 50 Prozent.

Das war zumindest in Österreich bis dato so, ändert sich aber nun im Rahmen der türkis-grünen "ökosozialen" Steuerreform, die nun auch in Bezug auf die Änderungen beim Krypto-Geld im Detail vorliegt. Der Gesetzesentwurf wurde im Ministerrat eingebracht, ob sich aus der Begutachtung noch Anpassungen ergeben werden, ist aktuell nicht absehbar. Das Gesetz sieht einige bereits im Vorfeld erwartete Änderungen vor, die mit dem 1. März 2022 in Kraft treten sollen. Die Eckpunkte:

  • Bereits ab dem 28. Februar 2021 gekaufte Krypto-Assets werden wie klassische Aktien und Fonds behandelt, veräußerte Gewinne werden unabhängig von der Behaltedauer mit dem aktuellen Kapitalertragsteuer (KESt) Satz von 27,5 Prozent besteuert. Durchaus umstritten ist der rückwirkende Beginn der Neuregelung ab dem 28.2.2021. Nur zuvor angeschaffte Coins und Tokens sind Altvermögen, das nach den bisherigen Regeln versteuert wird beziehungsweise nach einem Jahr Behaltedauer beim Verkauf steuerfrei bleibt.

  • Sehr progressiv ist die Neuregelung beim Tausch gegen andere Kryptowährungen. Die Steuerpflicht tritt erst beim Verkauf von Kryptos gegen gesetzlich anerkanntes Fiat-Geld, also etwa Euros, ein. Das zieht auch beim Kauf von Waren oder Dienstleistungen mit Cryptos. Wer dagegen seine Shiba Inu-Tokens beispielsweise in Bitcoins umwandelt, zahlt im Gegensatz zu bisher keine Steuern. Das dürfte wohl auch beim Verkauf in sogenannte Stable-Coins gelten, sofern sie gesetztlich nicht anerkannt sind.

  • Es wird eine Wegzugbesteuerung ähnlich wie bei anderem Kapitalvermögen eingeführt, in Österreich ansässige Krypto-Dienstleister (Broker, Börsen) sollen die KESt künftig direkt an den Staat abführen, allerdings erst ab 2023. 

  • Auch zum Thema Staking und Lending soll der Gesetzesentwurf wohl etwas mehr Klarheit schaffen. Einkünfte ("Früchte") aus Lending-Prozessen und ähnlichem werden ebenfalls mit 27,5 Prozent besteuert, Krypto-Assets, die über Delegate Staking, Airdrops oder Bounties in der Wallet landen, sind erst zum Zeitpunkt des Verkaufs in Euros oder andere Fiatwährungen steuerpflichtig. 
Alle 1 Beträge lesen / Antworten
static version load dynamic
Loading Comments
Diesen Artikel kommentieren / Antworten
Teilen Sie diesen Artikel, um uns zu unterstützen. Jeder Link hilft!
> Notebook Test, Laptop Test und News > News > Newsarchiv > News 2021-11 > Crypto-Steuern: In Österreich beginnt der Umstieg auf Wertpapierbesteuerung - sogar rückwirkend
Autor: Alexander Fagot, 10.11.2021 (Update: 10.11.2021)